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Das Foto zeigt wie jemand einen Putzwasser in einem Eimer in eine Toilette wegschüttet.
Putzwasser kann über die Toilette entsorgt werden.
© Stadt Gaggenau

10.6.25

Putzwasser und Fette dürfen nicht über den Gulli vor der eigenen Haustür entsorgt werden. Denn dies belastet die Umwelt. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Die Straßeneinläufe sind dazu da, dass das Regenwasser ablaufen kann. Häufig wird das Wasser über den Regenwasserkanal in die Murg oder ihre Zuflüsse eingeleitet. „Leider gießen Anwohner immer wieder verunreinigtes Wasser wie Putzwasser in die Straßen- und Hofeinläufe“, stellt die städtische Tiefbauabteilung fest. „Dadurch gelangen Fremdstoffe in natürliche Gewässer und stören dort das ökologische Gleichgewicht.“ So funktioniert die ordnungsgemäße Entsorgung:

Putzwasser muss über die Toilette oder einen anderen Schmutzwasseranschluss entsorgt werden. Nur so ist sichergestellt, dass es über die Kanalisation der Kläranlage zugeführt wird.

Fette (zum Beispiel von Fritteusen) können über den Restmüll entsorgt werden. Ist das Fett flüssig, kann es zum Beispiel in einem verschlossenen Marmeladenglas in die Restmülltonne gegeben werden.

Wer Abwasser über den Straßen- oder Hofeinlauf entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bestraft werden.