Räum- und Streupflicht

Die städtische Streupflichtsatzung aus dem Jahr 2011 regelt die Rechte und Pflichten der Straßenanlieger hinsichtlich des vorzunehmenden Winterdienstes.
Demnach ist es erforderlich, z.B. innerhalb der Ortsdurchfahrten Gehwege zu reinigen, bei Schneehäufungen zu räumen sowie bei Schnee-und Eisglätte zu bestreuen.

Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Satzung unter Ortsrecht.