7.3.26
Mit dem bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder tritt ab dem Schuljahr 2026/2027 eine bedeutende familienpolitische Neuerung in Kraft.
Der Anspruch gilt für Kinder der ersten Klassenstufe. In den darauffolgenden Jahren wird dieser schrittweise um jeweils eine Klassenstufe erweitert, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Kinder der Klassen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Förderung haben. Der Rechtsanspruch umfasst eine Betreuung von bis zu acht Stunden an fünf Werktagen pro Woche sowie die Betreuung in den Ferien. Die Anmeldung beziehungsweise des Betreuungsbedarfs für das jeweils beginnende Schuljahr sollte bis spätestens 15. März bei der Stadtverwaltung eingegangen sein.
Für weitere Fragen steht die städtische Abteilung Bildung und Betreuung, unter Tel. 07225 962 515 oder gerne per Mail bildung-betreuung@gaggenau.de zur Verfügung.
