07.07.2021
Die Sommerferien nahen und viele haben schon gebucht oder sind mitten in ihrer Reiseplanung. Doch auch wenn der Inzidenzwert in Deutschland aktuell niedrig ist, so gilt es doch auch mit Blick auf die Ausbreitung der Delta-Variante einige Regeln zu beachten.
Testpflicht
Nach Aufenthalt in einem einfachen Risikogebiet, derzeit z.B. Spanien, muss bis spätestens 48 Stunden nach Einreise nachgewiesen werden, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Der Testnachweis, Impf- oder Genesenennachweis muss über das Einreiseportal der Bundesrepublik (unter www.einreiseanmeldung.de) übermittelt werden.
Reisende im Luftverkehr oder nach Voraufenthalt in einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet müssen sich schon vor der Abreise testen lassen und müssen der Fluggesellschaft, ein negatives Testergebnis vorlegen.
Bei Virusvariantengebieten, wo grundsätzlich ein Beförderungsverbot gilt, reicht die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises nicht aus. Auch bei der Einreisekontrolle in Deutschland durch die Bundespolizei kann der Nachweis verlangt werden.
Der Testnachweis muss sich jeweils auf einen Test beziehen, der maximal 48 Stunden (bei Antigen-Tests) oder 72 Stunden (PCR) zurückliegt.
Für die Berechnung dieser Zeiträume ist der Zeitpunkt der Einreise maßgeblich. Bei Virusvariantengebieten verkürzt sich die Frist bei Antigen-Tests auf 24 Stunden. Es wird empfohlen auch Kinder unter sechs Jahren zu testen. Das Testzentrum in der Jahnhalle führt Tests ab einem Jahr durch.
Insbesondere auch bei der Rückkehr sollten sich alle Familienmitglieder testen lassen.
Absonderungspflicht
Wer aus einem normalen Risikogebiet einreist und bereits vor der Einreise einen Nachweis einreicht, braucht nicht in Quarantäne. Ansonsten endet die Quarantänepflicht, an dem Tag, an dem der Nachweis erbracht wird.
Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden.
Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage. Sie kann auch nicht verkürzt werden. Auch Personen mit Genesenen- oder Impfnachweis müssen in Quarantäne.
Immer wieder informieren
Die Stadt Gaggenau empfiehlt allen, die in Urlaub fahren oder fliegen, sich regelmäßig vor dem Urlaubsstart über die aktuelle Entwicklung im Urlaubsgebiet zu informieren. Aufgrund der derzeitigen Lage, können auch kurzfristig Länder zu Risikogebieten oder gar Virusvariantengebiete erklärt werden, die dann beispielsweise mit Quarantäne verbunden sind. Zudem sollte sich jeder Urlauber des Risikos und der Verantwortung bewusst sein, die er mit einer Reise in Risiko-, Hochinzidenz- oder gar Virusvariantengebiet eingeht.
Die Liste des Robert-Koch-Instituts zu Risikogebieten findet sich hier.
Fragen zur Einreise werden hier beantwortet.
