Reisegewerbe

Sogenannte 'Haustürgeschäfte' stellen eine Sonderform der gewerblichen Tätigkeit dar, die Gewerbeordnung führt dies unter der Bezeichnung 'Reisegewerbe'.

Wer ein solches betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Diese wird in der Regel in Form einer Reisegewerbekarte erteilt.
Diese kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

Der Antrag ist schriftlich unter Vorlage eines Führungszeugnisses und eines Gewerbezentralregisterauszuges bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Voraussetzungen

  • Persönliche Zuverlässigkeit
  • Vorlage eines Führungszeugnisses und
  • eines Gewerbezentralregisterauszuges


Termine/Fristen
Antragstellung ca. 4 Wochen vor Erteilung

Gebühren

100 EUR befristete Reisegewerbekarte für 1 Jahr
300 EUR unbefristet

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