26.06.24
Das feuchtewarme Wetter lässt Grünes über Gebühr wachsen und sprießen. In den letzten Wochen haben Bäume und Bepflanzungen die Sicht auf Straßen und Wegen merklich eingeschränkt. Die Stadtverwaltung trägt die Verantwortung dafür, dass sich Verkehrsteilnehmer und Passanten sicher auf den Straßen und Wegen bewegen können. Hier spricht man vom frei zu haltenden Lichtraumprofil.
Welche Vorgaben gibt es?
Ganzjährig müssen folgende Lichträume frei bleiben:
• 4,50 Meter über der gesamten Fahrbahn (einschließlich der Feld- und Wirtschaftswege)
• 2,50 Meter über Rad- und Gehwegen
Auch Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt sein. Diese müssen so freigelegt werden, dass alle Verkehrsteilnehmer diese sehen und reagieren können. Gleiches gilt für Straßenlaternen, deren Lichtquellen durch zu viel Grün nicht eingeschränkt werden dürfen. Bepflanzungen, die in die Wege und Straßen hineinragen und die Sicht behindern, sind auf eine Höhe von 80 Zentimeter zurückzuschneiden. Schonende Pflegeschnitte - z.B. für Hecken - können ganzjährig vorgenommen werden.
Welche Folgen kann es haben, wenn das Lichtraumprofil nicht berücksichtigt wird?
Nach dem Straßengesetz sind auch die Grundstückseigentümer verpflichtet, die Lichträume regelmäßig zu kontrollieren und entsprechend freizuhalten. Sollten bei Nichteinhaltung Schäden entstehen, sind die Grundstücksbesitzer haftbar.
Die Stadtverwaltung rät Grundstückseigentümern, störende Bäume, Sträucher und Anpflanzungen zurückzuschneiden (gilt auch für Feldwege), um mögliche Schadensersatzansprüche generell zu vermeiden.
