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Das Foto zeigt drei Jugendliche mit Scootern und Rollern in der Gaggenauer Fußgängerzone.
In der Fußgängerzone ist Schieben statt Fahren angesagt.
© Stadt Gaggenau/KI-bearbeitet

15.8.26

In der Fußgängerzone soll sich jeder sicher und wohl fühlen können. Leider sind jedoch viele Radfahrer und Nutzer von E-Scootern teilweise mit hohem Tempo und wenig Rücksicht unterwegs. Dabei kam es bereits zu kleineren Unfällen.

„Fußgängerzone bedeutet, dass hier grundsätzlich alle laufen müssen“, betont die Stadt. Gerade ältere Menschen, Kinder oder Personen, die nicht mit schnellen Zweirädern rechnen, können durch plötzlich vorbeifahrende Fahrräder oder E-Scooter erschreckt oder gefährdet werden. Die Stadt appelliert deshalb an alle Radfahrer und E-Scooter-Fahrer, in der Fußgängerzone Rücksicht zu nehmen. Das bedeutet: absteigen und schieben. Wer sein Fahrrad oder seinen E-Scooter schiebt, trägt dazu bei, dass die Fußgängerzone für alle ein sicherer Ort bleibt. Zudem wurden am Rand der Fußgängerzone zahlreiche Anlagen errichtet, um sein Rad abzustellen, so dass das Rad auch geparkt werden kann.

Die Stadt kontrolliert regelmäßig in der Fußgängerzone. Aktuell gibt es noch kein Verwarnungsgeld. Ab dem Spätjahr müssen E-Scooter-Fahrer und Radfahrer jedoch mit einer Strafe von bis zu 40 Euro rechnen. Dies gilt auch für die Murguferanlage, die „Bananenbrücke“, den Murgdamm oder den Bereich des Gänsebrunnenplatzes.

Ausnahmen: Bei Veranstaltungen wie der Tour de Gaggenau, die auf dem Marktplatz starten, ist das Radfahren ausnahmsweise in der Fußgängerzone für die Teilnehmer erlaubt.