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Das Foto zeigt eine Straße in Hörden entlang der Bahnstrecke, wo der Kanal saniert wird.
Die Kanalsanierungen sollen im November noch stattfinden.
© Stadt Gaggenau

12.10.25

Der Gemeinderat hat am Montagabend den Baubeschluss für zwei wichtige Infrastrukturmaßnahmen im Stadtgebiet gefasst: die Sanierung der Hördener Straße (Bauabschnitt V) sowie die Sanierung des Regenüberlaufbeckens RÜB 16 beim ehemaligen Schwimmbad in Bad Rotenfels. Beide Projekte sind im Haushaltsplan 2025/2026 mit einem Gesamtbudget von 789.000 Euro vorgesehen.

 

Erneuerung in der Hördener Straße

Der Kanal in der Hördener Straße ist in weiten Teilen marode und muss erneuert werden. Nach bereits abgeschlossenen Teilabschnitten soll nun der Lückenschluss zwischen der Klingelbergstraße und der Hördener Straße 61 erfolgen. Die Arbeiten werden in offener Bauweise durchgeführt, wobei der Kanal auf einen Durchmesser von DN 500 vergrößert wird. Gleichzeitig wird die Straße mitsamt Gehweg saniert. Die Kosten betragen für den Kanalbau 212.000 Euro und für den Straßenbau 222.000 Euro. Im Zuge der Baumaßnahme verlegen die Stadtwerke im Gehwegbereich Kabelleerrohre für künftige Leitungen. Diese Arbeiten werden gesondert über die Stadtwerke beauftragt und abgerechnet. Die Arbeiten sollen noch im November erfolgen.

 

Sanierung des Regenüberlaufbeckens RÜB 16

Das Regenüberlaufbecken (RÜB 16) beim ehemaligen Schwimmbad Bad Rotenfels stammt aus dem Jahr 1991 und weist zunehmend technische Defekte auf. Die Anlage wird daher umfassend saniert und technisch auf den neuesten Stand gebracht. Für die Ertüchtigung der verfahrens- und prozesstechnischen Ausrüstung (Pumpen, Rohre, Steuerung) sind 226.000 Euro veranschlagt. Die elektrotechnische Ausrüstung, einschließlich der Erneuerung der Schaltanlage und moderner Messtechnik, kostet 129.000 Euro. Ziel ist, die Funktionssicherheit des Beckens langfristig zu gewährleisten und die Anlage zugleich für den Notstrombetrieb auszurüsten.

Mit dem Beschluss wurde die Stadtverwaltung ermächtigt, alle für beide Projekte erforderlichen Aufträge eigenständig zu vergeben. Die Arbeiten sollen im kommenden Jahr beginnen.