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10.02.23

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in Gaggenau insgesamt 16 Personen, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Gemeinderat der Stadt Gaggenau und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rastatt schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. 

Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. 

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Sie sollten bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. 

Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) und für das Jugendschöffenamt können sich bis zum 31. März 2023 bei der Stadt Gaggenau, Hauptamt, Hauptstr. 71, 76571 Gaggenau, E-Mail: hauptamt@gaggenau.de bewerben. Bewerbungsformulare können von der Homepage https://schoeffen.de heruntergeladen werden oder im Rathaus an der Pforte abgeholt werden.