5.9.25
In Schottergärten haben Bienen, Vögel und Igel keine Chance. In Baden-Württemberg sind diese Gärten, die größtenteils aus Steinen bestehen und nur winzige Flächen mit meist einzelnen Pflanzen haben, verboten.
Bereits seit 1990 ist in der Landesbauordnung geregelt, dass unbebaute Flächen als Grünflächen anzulegen sind, sofern keine andere zulässige Verwendung vorliegt. Das Amt für Städtebau und Umwelt der Stadt Gaggenau appelliert an alle Haus- und Grundstücksbesitzer, Schottergärten zurückzubauen und sie erst gar nicht entstehen zu lassen.
„An so heißen Tagen, wie wir sie jetzt erlebt haben, merken die Menschen, wie sich Betonflächen und Steine aufheizen. Der Hitze kann man kaum entkommen. Auch in den Häusern staut sich die Hitze mehr, wenn es umgeben ist von Stein- oder Betonflächen“, stellt die städtische Umweltabteilung fest. „Steinflächen speichern Hitze bis in die Nacht. Das belastet Städte besonders im Sommer.“ Bäume, Sträucher, Stauden und andere Pflanzen in begrünten Gärten hingegen sorgen für Abkühlung durch Verdunstung, sie binden Staub und Schadstoffe und reinigen so die Luft.
Steinflächen sind tote Flächen
Schotter bietet Insekten und Vögel keine Nahrung, und kleine Tiere finden keinen Unterschlupf. Letztlich war es das Volksbegehren „Rettet die Bienen“, das dazu geführt hat, dass das Verbot von Schottergärten am 31. Juli 2020 in Baden-Württemberg im Landesnaturschutzgesetz verankert wurde. Weil unter dem Schotter oftmals Folien oder Vlies liegen, die das Unkrautwachstum eindämmen sollen, kann Regenwasser nicht absickern. „Dies schadet der Kanalisation und dem Grundwasser“, stellt die Stadtverwaltung fest.
Alles andere als wenig Arbeit
Gepflegt sollen sie aussehen und möglichst wenig Arbeit machen. Dies ist der Gedanke, der hinter Schottergärten steckt. Oft sind es die Vorgärten, die auf diese Weise gestaltet werden. „Hinterm Haus, wo sich die Menschen gern aufhalten, ist es in der Regel schön grün“, stellt die Stadtverwaltung fest.
„Dass ein Schottergarten sehr arbeitsintensiv sein kann, sehen viele nicht, wenn sie ihn anlegen“, wissen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung. „Laub, Unkraut und Samen setzen sich zwischen die Steine und lassen den Vorgarten ungepflegt wirken. Ohne regelmäßige Pflege verwildert die Fläche schnell.“ Ohne chemische Unkrautvernichter lässt sich ein solcher Garten kaum sauber halten – und das schadet der Natur obendrein.
Appell: Flächen begrünen und Lebensraum schaffen
Die städtischen Abteilungen Baurecht und Umwelt rufen deshalb alle Haus- und Garteneigentümer, ihre nicht bebauten Grundstücksflächen zu begrünen, damit das Wasser absickern kann und Insekten, Vögel sowie andere kleine Tiere einen Lebensraum finden. Als Begrünung zählen Bäume, Sträucher, Stauden, Rasen und Wiesen. Schüttungen aus Kies, Schotter und Abdeckungen mit Vlies, Folien und Ähnlichem sind hingegen verboten. Die Stadt schreibt in den neuen Bebauungsplänen außerdem vor, dass Zufahrten, Stellplätze und Wege wasserdurchlässig sein müssen. Als wasserdurchlässig sind zum Beispiel gepflasterte Flächen, bei denen der Fugenanteil mehr als 15 Prozent groß ist, lockerer Kiesbelag, Rasenpflaster, Rasengittersteine oder Verbundsteine mit Sickerfugen.
Aufruf:
Sie leben in Gaggenau und haben einen Schottergarten in einen wertvollen Garten umgewandelt, der Pflanzen, Insekten, Vögeln und anderen Tieren einen Lebensraum bietet? Oder Sie haben von vornherein einen insektenfreundlichen Vorgarten angelegt? Dann schicken Sie uns gerne Bilder und erzählen Sie uns davon. Wir veröffentlichen die Beiträge gerne. Unsere E-Mail-Adresse: medien-kommunikation@gaggenau.de
