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Wildvögel sollten keinen Kontakt zum Geflügel haben.
© Martin Schemm/pixelio

12.02.2022

Nach mehreren Ausbrüchen der Geflügelpest appelliert das Landratsamt Rastatt um erhöhte Aufmerksamkeit und konsequente Einhaltung aller Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen, damit der Erreger nicht über infizierte Vögel in die Bestände eingeschleppt wird.

Viruseinträge lassen sich durch die Einhaltung von strikten Hygienemaßnahmen deutlich minimieren. Dazu gehören die gründliche Reinigung und Desinfektion von Schuhwerk vor und nach dem Betreten eines Geflügelbestandes sowie eine konsequente Trennung von Stall- und Straßenkleidung. Außerdem ist ein Austausch von Tieren mit unbekanntem Gesundheitsstatus und Gerätschaften mit anderen Geflügelhaltern zu vermeiden. Haus- und Wildgeflügel sollten keinen direkten Kontakt mit Wildvögeln haben. Deshalb müssen Futter und Tränke für Geflügel so angebracht sein, dass sie für Wildvögel unerreichbar sind. Stehende Gewässer, zu denen Wildvögel Zugang haben, sollten nicht zur Gewinnung von Tränke-Wasser genutzt werden. Gelagertes Futter, Einstreu und sonstige Gerätschaften, mit denen Geflügel in Kontakt kommen kann, müssen für Wildvögel ebenfalls unerreichbar aufbewahrt werden.

Falls aufgrund eines großflächigen Ausbruchs eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel erlassen werden muss, sollte die Aufstallung der Tiere gewährleistet sein. Möglich ist ein überdachter Auslauf, der so konstruiert ist, dass Wildvögel nicht eindringen können und eine Verunreinigung mit Ausscheidungen von Wildvögeln vermieden wird. Sollte es plötzlich zu vermehrten Erkrankungs- oder Todesfällen kommen, ist es enorm wichtig, die Erkrankungsursache schnellstmöglich zu ermitteln. Zur Probennahme ist ein Tierarzt hinzuzuziehen und das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung in Rastatt zu informieren.

Hinweise zur Einschätzung des betriebsspezifischen Einschleppungsrisikos und weitergehende Informationen unter www.landkreis-rastatt.de. Auskünfte erteilt zudem das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beim Landratsamt Rastatt unter Telefon 07222/381-2400.