Sie möchten am Straßenverkehr mit einem Fahrzeug teilnehmen, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die nach der Straßenverkehrsordnung bzw. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geltenden Grenzen überschreiten? Dafür benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis.
Hinweis: Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr bedarf sorgfältiger Planung - besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein.
Ablauf:
Wir benötigen einen schriftlichen Antrag (ggf. auch per Fax) mittels des für die Erlaubnis vorgeschriebenen Formulars.
Schneller und komfortabler ist der Antrag über das Internet mit Hilfe des Onlinedienstes "VEMAGS" - Verfahrensmanagement Großraum- und Schwerverkehr.
Zuständig ist grundsätzlich die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, in dem die Fahrt beginnt(beziehungsweise Ihre Betriebsstätte oder Zweigniederlassung liegt). Diese hört die betroffenen Behörden und Stellen an. Nach Vorliegen aller Stellungnahmen erteilt sie einen Bescheid. Sie erhalten diesen zusammen mit den notwendigen Auflagen und Bedingungen. Bei Antragstellung über "VEMAGS" erhalten Sie den Bescheid über das Internet.
Schwertransporte
Gebühren
Je nach Aufwand, Umfang und Dauer der Erlaubnis.
Ihr direkter Draht in die Verwaltung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Leitung:
Steffen Krach
August-Schneider-Straße 20
76571 Gaggenau Fax: 07225 / 962-377
E-Mail: sicherheit-ordnung@gaggenau.de
Öffnungszeiten
!Terminvereinbarung erforderlich
Montag |
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag |
9.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch |
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag |
14.00 - 18.00 Uhr |
Freitag |
9.00 - 12.00 Uhr |