5.12.25
Die Gebühren im Bestattungswesen sind in Gaggenau nicht kostendeckend. Aus diesem Grund hat sich der Gemeinderat am Montagabend auch für eine Erhöhung der Gebühren entschieden.
Zuletzt wurden die Gebühren im Jahr 2010 umfassend kalkuliert. Die nun ermittelten Gebühren sollen bis 2029 gelten. Kämmerer Sascha Maier verwies darauf, dass in den letzten Jahren die Personal-, Energie- und Dienstleistungskosten kontinuierlich gestiegen sind. Gleichzeitig sind die Städte und Gemeinden gesetzlich verpflichtet, im Bestattungswesen möglichst eine kostendeckende Gebührenstruktur zu erreichen. Aktuell liegt die Kostendeckung bei 66 Prozent. Mit dem nun gefassten Beschluss geht die Verwaltung von einer Kostendeckung von 88 Prozent aus. Künftig gelten folgende Kostendeckungsgrade:
- Kindergräber: 50 Prozent
- Erdgräber: 80 Prozent
- Urnengräber: 100 Prozent
- Bestattungsgebühren insgesamt: 100 Prozent
- Kapellennutzung: 60 Prozent
- Nutzung der Leichenzelle: 100 Prozent (künftig bei jeder Nutzung)
Zusätzlich führt die Stadt eine neue, moderne Grabart ein: das „gärtnergepflegte Urnengemeinschaftsgrab“, das künftig ebenfalls Teil der Gebührenordnung ist.
