Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU ist der von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilte Nachweis für den legalen Aufenthalt (Aufenthaltstitel) von Angehörigen von Drittstaaten zum Zwecke der Erwerbstätigkeit.

Die Blaue Karte EU soll insbesondere hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen den Aufenthalt in der EU ermöglichen. Den Inhabern der Blauen Karte EU soll das gleiche Entgelt wie den Unionsbürgern in vergleichbarer Position zugestanden werden. Ansprüche auf Berufsbildung oder Sozialhilfe werden davon nicht berührt, wenn auch eine Gleichstellung bei den sozialen Transferleistungen angestrebt wird.

Die Blaue Karte ist auf ein bis vier Jahre befristet.

Hier können Sie die Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen: Service BW

1. Pass und Visum
Sie müssen einen gültigen Pass oder einen (Ersatz-)Ausweis haben. Außerdem brauchen Sie ein gültiges Visum, sofern es vorgeschrieben ist.

2. Gehalt

  • Mindestens 48.300 Euro pro Jahr für die meisten Berufe

  • Mindestens 43.759,80 Euro pro Jahr.
    Dieses geringere Gehalt reicht aus, wenn Sie in einem sogenannten Engpassberuf arbeiten.
    Dazu gehören z. B.:
    • Naturwissenschaftler (z. B. Chemiker, Physiker, Mathematiker, Ingenieure)
    • Ärzte
    • IT-Fachkräfte
    • Pflegekräfte und Hebammen mit Studium
    • Lehrer
    • Führungskräfte in der Produktion, im Bau, Bergbau, in der Logistik oder im Bereich IT-Dienstleistungen
  • Dieses geringere Gehalt gilt auch:
    • Wenn Sie Ihren Hochschulabschluss vor weniger als 3 Jahren gemacht haben
    • Wenn Sie eine gleichwertige Ausbildung von mindestens 3 Jahren abgeschlossen haben, die dem deutschen Hochschulniveau entspricht
    • Wenn Sie IT-Spezialist sind und keinen Hochschulabschluss, aber mindestens 3 Jahre Berufserfahrung haben

3. Kein Ausweisungsgrund
Sie dürfen keine Gründe haben, wegen denen Sie Deutschland verlassen müssten (z. B. wegen einer Straftat).

4. Kein Risiko für Deutschland
Ihr Aufenthalt darf Deutschland nicht gefährden oder stören.

5. Ausbildung oder Berufserfahrung
Sie müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Ein deutscher Hochschulabschluss
  • Ein ausländischer Hochschulabschluss, der dem deutschen gleichwertig ist
  • Eine abgeschlossene Ausbildung (mindestens 3 Jahre), die mit einem Hochschulabschluss vergleichbar ist
  • Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung (gilt nur für IT-Spezialisten)

Hinweis: Für einige Berufe kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales festlegen, dass auch mindestens 5 Jahre Berufserfahrung einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist.

6. Arbeitsplatz
Sie müssen bereits einen passenden Arbeitsplatz in Deutschland haben oder ein konkretes Jobangebot, das zu Ihrer Ausbildung passt

7. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
In manchen Fällen muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen, bevor Sie die Blaue Karte EU bekommen können.

  • gültiger Reisepass
  • Arbeitsvertrag
  • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate bzw. aktueller Bescheid über Bezug von Arbeitslosengeld, SGB II- oder XII-Leistungen oder aktueller Rentenbescheid
  • Mietvertrag bzw. Grundbuchauszug
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Lichtbild (biometrisch)
  • Bei Abholung der entsprechenden Formulare erhalten Sie die Information über weitere vorzulegende Nachweise