Sondernutzungserlaubnis

Um eine sog. "Sondernutzung" handelt es sich, wenn Sie eine öffentliche Verkehrsfläche (d.h. Straßen/Wege/Plätze) z.B. für

  • das Ablagern/Aufstellen von Baumaterialen oder Containern in Anspruch nehmen,
  • Warenauslagen hier anbieten,
  • z.B. in der Fußgängerzone vorübergehend einen Verkaufsstand zu betreiben oder
  • (zeitlich befristetet) Werbeplakate aufstellen/anbringen wollen.


Die Erlaubnis hierfür kann schriftlich oder mündlich unter Angabe der Einzelheiten wie Ort, Dauer, räumlicher Umfang sowie Art der Inanspruchnahme formlos bei der Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung beantragt werden.