Im Rahmen der Wohnungsbauförderung unterliegen die Eigentümer, die Darlehen der Landeskreditbank Baden-Württemberg zur Schaffung von Wohnraum in Anspruch genommen haben, bestimmten Beschränkungen (z.B. Mietpreisbindung, Belegungsbindung). Die Einhaltung dieser Beschränkungen wird durch die Abteilung Liegenschaften überwacht.
Sozialer Wohnungsbau
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Liegenschaften
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