28.6.25
Die Vollsperrung in der Hördener Landstraße wird zum Wochenende aufgehoben. Damit gibt es zumindest eine leichte Entlastung für den Ortsteil. Die Stadtwerke hatten in den vergangenen Wochen eine neue 20-kv-Leitung in Hörden verlegt, nachdem diese beim letzten Stromausfall irreparabel beschädigt worden war.
„Leider muss die halbseitige Sperrung in Höhe des ehemaligen Gasthauses Ochsen aber weiter bestehen bleiben“, bedauert die Stadtverwaltung, dass aufgrund der Einsturzgefahr des Ochsen die Straße weiterhin nicht voll genutzt werden kann. In ihrer Pressemitteilung äußert die Stadtverwaltung großes Verständnis für den Unmut der betroffenen Anwohner und Verkehrsteilnehmer. Immer wieder wird an die Stadt die Frage herangetragen, warum der Ochsen nicht abgerissen werden könne. Das Gasthaus steht jedoch unter Denkmalschutz und muss deshalb erhalten bleiben. Da jedoch in weiten Bereichen des Gebäudes Einsturzgefahr besteht, sind erst einmal Sicherungsmaßnahmen notwendig. Besonders die Tragkonstruktion ist massiv beschädigt und das Dachgeschoss droht einzustürzen. Um einen Einsturz zu verhindern, muss der Eigentümer Sicherungsmaßnahmen im Gebäude ergreifen. Bis diese erfolgt sind, geht es darum insbesondere den Gehweg vor herabfallenden Bauteilen zu sichern. Während der Umbaumaßnahmen am Gebäude wird es weiter eine Gehwegsicherung geben, der Gehweg ist aber dann nutzbar.
Die Stadtverwaltung bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die weiterhin nötige halbseitige Sperrung. Um die angrenzenden Wohngebiete zu entlasten, hat sich die Stadtverwaltung dazu entschlossen, bei der halbseitigen Sperrung nun statt einer Einbahnstraßenregelung eine Hindernis-Vorfahrtsregelung einzuführen, so dass der Verkehr in beide Richtungen möglich ist. Allerdings muss auf den Gegenverkehr Rücksicht genommen werden. Über die Dauer der Sperrung können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden. „Wir sind mit der Situation in Hörden ebenfalls unzufrieden und tun alles dafür, dass die Notsicherungsmaßnahmen zügig erfolgen, so dass die Beeinträchtigungen für den Verkehr und die Anwohner nur noch von kurzer Dauer sind“, erklärt die Baurechtsabteilung. Dazu ist die Stadtverwaltung in Kontakt mit dem Eigentümer des „Ochsen“, seinem Architekten sowie dem Landesamt für Denkmalpflege.
