30.1.26
Hohe, blickundurchlässige Zäune und Sichtschutzanlagen beschäftigen zunehmend die Stadtverwaltung Gaggenau. In den vergangenen Jahren ist im gesamten Stadtgebiet ein deutlicher Trend zu solchen Einfriedungen festzustellen – sowohl an seitlichen und rückwärtigen Grundstücksgrenzen als auch verstärkt entlang öffentlicher Straßen. Um darauf zu reagieren, haben sich Verwaltung und Gemeinderat mit der Aufstellung einer sogenannten Einfriedungssatzung befasst.
Am Montagabend wurde nun mit knapper Mehrheit der Aufstellungsbeschluss gefasst und dem Entwurf der Satzung zugestimmt. „Das Thema Einfriedungen wird sehr häufig bei uns gemeldet“, berichtete Amtsleiter Maximilian Krebs. Ähnliche Satzungen gibt es bereits in anderen Kommunen der Region, etwa in Gernsbach und Loffenau. Gaggenau beschreitet damit also keinen Sonderweg.
Ziel der Satzung ist es, einen Ausgleich zwischen dem berechtigten Wunsch nach Privatsphäre und einem ansprechenden Orts- und Straßenbild zu schaffen. Besonders hohe und vollständig blickdichte Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen können das Stadtbild beeinträchtigen, Angsträume entstehen lassen und die soziale Kontrolle erschweren. Zudem führen sie häufig zu Diskussionen und rechtlichen Unsicherheiten.
Die geplante Einfriedungssatzung ist bewusst „kurz, übersichtlich und leicht verständlich gehalten“. Sie umfasst lediglich zwei Seiten und beschränkt sich auf grundlegende gestalterische Vorgaben. Geregelt werden sollen ausschließlich nicht pflanzliche Einfriedungen und Sichtschutzanlagen entlang öffentlicher Straßen. Vorgesehen sind unter anderem eine maximale Höhe von 1,80 Metern sowie Vorgaben zur Blickdurchlässigkeit: Oberhalb von 1,20 Metern sollen Einfriedungen überwiegend offen gestaltet sein. Hecken und andere Begrünungen sind ausdrücklich nicht betroffen, ebenso wenig notwendige Lärmschutzanlagen oder Einfriedungen, die der Nutzung erneuerbarer Energien dienen.
Die Satzung soll im gesamten Stadtgebiet dort gelten, wo bislang keine Regelungen bestehen. Bestehende Vorschriften bleiben unberührt. Hintergrund ist auch eine Änderung der Landesbauordnung 2025, durch die frühere Regelungen zu Einfriedungen teilweise unwirksam geworden sind. Mit der neuen Satzung sollen diese Rechtslücken geschlossen und gleichzeitig der Verwaltungsaufwand deutlich reduziert werden.
Als nächster Schritt ist die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfs vorgesehen. Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden haben dann die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Über diese entscheidet der Gemeinderat im weiteren Verfahren, bevor die Satzung durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft treten kann.
