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Das Foto zeigt drei Jugendliche mit Scootern und Rollern in der Gaggenauer Fußgängerzone.
In der Fußgängerzone ist Schieben statt Fahren angesagt.
© Stadt Gaggenau/KI-bearbeitet

9.9.26

In der Fußgängerzone gilt: Fahrräder und E-Scooter müssen grundsätzlich geschoben werden. Nachdem die Stadt in den vergangenen Monaten zunächst auf Aufklärung und Hinweise gesetzt hat, werden Verstöße künftig auch finanziell geahndet. Radfahrer und E-Scooter-Fahrer müssen mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro rechnen.

Die Stadt hatte bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass in der Fußgängerzone besondere Rücksicht auf Fußgänger erforderlich ist. Dennoch sind dort immer wieder Radfahrer und E-Scooter-Fahrer unterwegs, teilweise mit hoher Geschwindigkeit. Gerade für ältere Menschen, Kinder und Personen, die nicht mit schnell herannahenden Zweirädern rechnen, kann dies zu gefährlichen Situationen führen. In der Vergangenheit kam es bereits zu kleineren Unfällen.

„Wir haben in den vergangenen Monaten immer wieder auf die geltenden Regeln hingewiesen und an die Rücksichtnahme appelliert. Jetzt gehen wir den nächsten Schritt“, erklärt die Stadtverwaltung.

Ab sofort werden entsprechende Verstöße bei den Kontrollen geahndet. Wer mit dem Fahrrad oder E-Scooter durch die Fußgängerzone fährt, muss künftig mit den entsprechenden Kosten rechnen.

Die Kontrollen beschränken sich dabei nicht ausschließlich auf die Fußgängerzone. Auch in der Murguferanlage, an der „Bananenbrücke“, auf dem Murgdamm sowie im Bereich des Gänsebrunnenplatzes wird künftig verstärkt auf die Einhaltung der Regelungen geachtet.

Ausnahmen gelten bei entsprechenden Veranstaltungen. So ist beispielsweise bei der Tour de Gaggenau das Radfahren in der Fußgängerzone für die teilnehmenden Radfahrer im Rahmen der Veranstaltung erlaubt.

Die Stadt weist zugleich darauf hin, dass am Rand der Fußgängerzone zahlreiche Fahrradabstellanlagen zur Verfügung stehen. Wer sein Fahrrad oder seinen E-Scooter in der Innenstadt nutzen möchte, kann diese Abstellmöglichkeiten nutzen und anschließend zu Fuß weitergehen.