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Auch die Stadt Gaggenau ist dazu verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen.
© Körner

11.03.2022

Bis zum Jahr 2040 soll die Energieversorgung in Baden-Württemberg klimaneutral werden. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen die Großen Kreisstädte bis Ende 2023 kommunale Wärmepläne erstellen. Bei der Wärmeversorgung von Gebäuden gilt es wegzukommen von fossilen Brennstoffen, hin zu erneuerbaren Energien.
 

Was ist ein kommunaler Wärmeplan?

Nach dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg ist auch Gaggenau verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Dieser soll die strategische Grundlage für die Gestaltung einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung bilden. Die Erstellung wird dabei in mehrere Phasen unterteilt. Aktuell erfolgt eine Bestandsanalyse. In den vergangenen Tagen wurden rund 2.000 Briefe mit Fragebogen an Gaggenauer Gewerbebetriebe gesendet, mit der Bitte bei der Datenerfassung mitzuwirken. Sobald die Daten ausgewertet sind, können mögliche Potenziale für erneuerbare Energien im Umkreis ermittelt und ein Zielszenario definiert werden. Die Ergebnisse münden schließlich in einer sogenannten Wärmewendestrategie, die Maßnahmenempfehlungen enthalten wird. Ergebnisse, Strategie und mögliche Maßnahmen zur Umsetzung werden dann in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt und mit den Besuchern diskutiert.
 

Ist der Datenschutz gewährleistet?

Die Darstellungen, die im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht und als Planwerk zur Verfügung gestellt werden, erlauben keine Rückschlüsse auf Energieverbrauch und Energieversorgung einzelner Bürger oder auf den Geschäftsbetrieb eines Unternehmens.
 

Wer erstellt den Wärmeplan?

Die Stadt Gaggenau hat damit die Firma EnergyEffizienz GmbH beauftragt. Unter der Telefonnummer 06206/5809395 oder per E-Mail an gaggenau@e-eff.de stehen Mitarbeiter der Firma für Fragen zur Verfügung.

Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung und zum Datenschutz finden sich im Leitfaden des Umweltministeriums Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/publikation/did/handlungsleitfaden-kommunale-waermeplanung