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Das Foto zeigt ein Baugrundstück mit tollem Panormablick.
Das Baugrundstück in der Sonnenblumenstraße bietet einen unverbaubaren Panoramablick.
© Stadt Gaggenau

21.11.2025

Der Gemeinderat der Stadt Gaggenau hat in seiner jüngsten Sitzung eine Anpassung der Richtlinie für die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke zur Eigennutzung beschlossen, um den Vergabeprozess effizienter und transparenter zu gestalten. Kernpunkt der Neuregelung ist die Einstellung der bisherigen Interessentenliste sowie die Einführung eines formalisierten Bewerbungsverfahrens nach festgelegten Kriterien.

Einstellung der Interessentenliste

Die bisherige, über 730 Personen umfassende Interessentenliste wird nicht mehr weitergeführt. Da zwischen Interessensbekundung und tatsächlicher Vergabe oftmals Jahre liegen, sind viele Einträge veraltet. Die für die Bewertung der Vergabekriterien maßgebliche aktuelle Lebenssituation der Bewerber – wie Familienstand, Kinderzahl oder ehrenamtliches Engagement – kann über die statische Liste nicht zeitnah erfasst werden. Alle bislang geführten Interessenten werden persönlich über die Einstellung der Datenspeicherung informiert. Langfristig werden so Zeit und Kosten eingespart, da der Verwaltungsaufwand reduziert wird und der Postversand wegfällt.

Neues, kriterienbasiertes Bewerbungsverfahren

Künftig erfolgt die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens gemäß der bereits im Mai 2022 beschlossenen Richtlinie. Bei Ausschreibungen müssen Bewerber ihre aktuellen Daten und die für die Kriterien relevanten Nachweise über einen Fragebogen zum jeweiligen Stichtag einreichen. Dies stellt sicher, dass nur aktuelle und belegte Informationen in den Vergabeprozess einfließen.

Flexibilität im Einzelfall

§ 1 der Richtlinie wurde um einen neuen Passus ergänzt, der es dem Gemeinderat künftig ermöglicht, im Einzelfall und in Abstimmung mit dem Gremium von den starren Richtlinien abzuweichen und ein Grundstück nach anderen Kriterien zu vergeben.

Konkrete Grundstücksvergabe in der Sonnenblumenstraße

Als erste Maßnahme im neuen System wird das vollerschlossene städtische Grundstück Flurstück-Nr. 10991 in der Sonnenblumenstraße 7 (459 m²) im Rahmen eines Bieterverfahrens an den Höchstbietenden vergeben. Angesichts der exponierten Lage und der geringen Verfügbarkeit städtischer Bauplätze hat die Verwaltung einen Mindestpreis von 480 Euro pro Quadratmeter festgelegt, basierend auf dem aktuellen Bodenrichtwert. Bei der Vergabe gelten die Bestimmungen zu Selbstnutzung, Bauverpflichtung und Weiterveräußerungsverbot gemäß § 8 der Richtlinien; der Sozialbonus (§ 9) findet in diesem speziellen Fall keine Anwendung.

Durch diese Anpassungen möchte die Stadt Gaggenau den Prozess der Baulandvergabe transparenter und effizienter gestalten und den tatsächlichen Anforderungen von Bewerbern und Verwaltung besser entsprechen.

Info für Interessierte:

Interessierte können ein Gebot einreichen, um das Grundstück für die Eigennutzung zu erwerben. Weitere Details zum Grundstück, der Lageplan und das Gebotsformular finden sich hier.