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Das Michelbacher Ortsbild soll durch die Satzung bewahrt werden
© Jörg Schumacher

08.07.2023

Die Gestaltungssatzung für den Michelbacher Ortskern sorgt unter den Bürgern für Diskussionen. In der letzten Gemeinderatssitzung übergaben zudem einige Michelbacher eine Unterschriftenliste an Oberbürgermeister Michael Pfeiffer.
Auch im Rahmen der Offenlage des Satzungsentwurfs gingen viele Einwendungen ein. Diese werden derzeit alle gelesen, zugeordnet und schließlich auch bewertet. Zudem haben sich auch bei der Stadtverwaltung einige Bürger persönlich gemeldet, mit denen teils sehr ausführliche Gespräche geführt wurden. „Dabei konnten wir auch viele offene Fragen und teils auch Missverständnisse klären“, berichtet Yannick Weber, der federführend das Projekt begleitet. Er steht auch weiterhin für konstruktive Gespräche und Fragen zur Verfügung.

Bedauert wird von der Stadtverwaltung und dem Ortschaftsrat, dass die Fragestellungen nicht schon bei früheren Gelegenheiten erfolgt sind. Bereits im März 2022 fand die erste öffentliche Informationsveranstaltung zur Gestaltungssatzung in Michelbach statt, die sehr gut besucht war und von den anwesenden Bürgern auch größtenteils positiv bewertet worden war. Hierbei war es vor allem um die Abgrenzung „geschmacklicher“ und architektonischer Kriterien gegangen, berichtet Ortsvorsteher Ralf Jungfermann. Eine weitere öffentliche Runde in der Wiesentalhalle war im Juli 2022. Dabei wurden insbesondere die Ziele und strukturellen Inhalte der geplanten Gestaltungssatzung vorgestellt und diskutiert. Auch der Ortschaftsrat hat sich bereits mehrfach damit beschäftigt. Ziel der Satzung ist es, die ländlich geprägten Gebäude, Hofanlagen, öffentlichen Räume und bestehende städtebauliche Strukturen im Ortskern zu sichern und zu bewahren. Andererseits sollten aber auch etwaig notwendige bauliche Veränderungen im Interesse der Bewohner zur Erhaltung oder gar Verbesserung ihres Wohnwertes ermöglicht werden. Moderne Neubauten sollen im Kontext zur bestehenden Umgebung weiterhin ermöglicht werden. Ausdrücklich betont die Stadt zudem, dass der zulässigerweise errichtete Bestand dem Bestandsschutz unterliegt.

Die aktuelle Reaktion von Teilen der Michelbacher Bevölkerung zeige, dass es weiteren Diskussionsbedarf gibt. Die Stadt wird deshalb vor Abschluss des Satzungsverfahrens zu einer weiteren abschließenden Informationsveranstaltung einladen, um offene Fragen zu klären, aber auch Missverständnisse auszuräumen. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.