28.9.25
Der Gemeinderat der Stadt Gaggenau hat in seiner Sitzung am Montagabend wichtige Weichen für die zukünftige Stadtentwicklung gestellt. Sowohl das Stadtentwicklungskonzept „Gaggenau 2040“ als auch der Endbericht zu den vorbereitenden Untersuchungen (VU) für das geplante Sanierungsgebiet „Südliche Innenstadt“ wurden behandelt und beschlossen.
Yannik Klauß von der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) stellte die Ergebnisse des Stadtentwicklungsprozesses vor. Nach umfassender Analyse und Bestandsaufnahme, ergänzt durch Bürgerbeteiligung und eine Klausurtagung des Gemeinderats, wurden fünf Handlungsfelder erarbeitet. Daraus entstand ein Maßnahmenkatalog und das Leitbild „Gaggenau 2040“, das unter anderem drei Testentwürfe für
potenzielle Bauflächen enthält. Das Stadtentwicklungskonzept dient nicht nur als strategisches Steuerungsinstrument, sondern eröffnet auch den Zugang zu Förderprogrammen von Bund und Land. Besonders relevant ist dies für das geplante Sanierungsgebiet „Südliche Innenstadt“.
Vorbereitende Untersuchungen (VU) für die Südliche Innenstadt
Im Rahmen der VU wurde geprüft, ob im Bereich der südlichen Innenstadt städtebauliche Missstände vorliegen und welche Sanierungsziele daraus abgeleitet werden können. Eigentümer, Mieter und Pächter
wurden im Februar 2025 mittels Fragebogen beteiligt. Häufig genannt wurden Beeinträchtigungen
durch Lärm, Verschmutzung, Vandalismus, fehlende Stellplätze, Überhitzung/fehlender Schatten oder
mangelnde Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Auf Basis der Ergebnisse wurde der Abgrenzungsbereich des Sanierungsgebiets angepasst und auf 11,09 Hektar erweitert
Finanzrahmen und Fördermöglichkeiten
Für die vorgeschlagenen Maßnahmen ergibt sich ein Finanzrahmen von rund 33 Millionen Euro über eine Laufzeit von zunächst acht Jahren. Etwa 60 Prozent können durch Fördermittel von Bund und Land abgedeckt werden, der städtische Eigenanteil würde bei rund 40 Prozent liegen. Auch private Eigentümerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiet sollen die Möglichkeit haben, Fördermittel für Modernisierungs- und
Sanierungsmaßnahmen zu beantragen. Oberbürgermeister Michael Pfeiffer machte deutlich, dass
gerade auch in Zeiten knapper Kassen das Stadtentwicklungskonzept wichtig sei: „Nur mit
Zuschüssen aus Landes- und Bundesmitteln können wir Projekte wie die Sanierung der Hauptstraße, die Modernisierung der Musikschule, die Umgestaltung des Murgparks oder das Haus der Inklusion überhaupt realisieren.“
Weiteres Vorgehen
Mit den nun gefassten Beschlüssen wird die Stadt Gaggenau bis zum 6. Oktober 2025 einen Antrag auf Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-
Württemberg einreichen. Eine Entscheidung des Ministeriums wird für das erste Quartal 2026 erwartet. Bei positivem Bescheid kann der Gemeinderat im Frühjahr 2026 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Südliche Innenstadt“ per Satzung beschließen. Damit stünde der Umsetzung erster Maßnahmen
nichts mehr im Wege.
