Aktuelles

23.02.23

Kurz vor Weihnachten hat der Bundestag die Gesetze zu den so genannten Energiepreisbremsen verabschiedet. Als Antwort auf rasant steigende Energiekosten will die Bundesregierung mit den Preisbremsen Verbraucher sowie Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlasten.

Um von den Entlastungen für Strom, Wärme- und Gas zu profitieren, müssen Verbraucher nichts tun. Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen sich die Stadtwerke auf vergangenheitsbasierte Prognosen: Welchen Verbrauchswert die Stadtwerke Gaggenau hier ansetzt, ist gesetzlich geregelt.

Die Preisbremsengesetze sehen vor, dass alle anspruchsberechtigten Kunden über die Entlastungsbeträge informiert werden und die entsprechende Entlastung auch mit dem Abschlag für den Monat März vorgenommen wird. Die Stadtwerke Gaggenau arbeiten mit Hochdruck an einer fristgerechten Umsetzung der Preisbremsen für alle Kunden. Dabei müssen eine Vielzahl komplexer Tarifstrukturen und Sonderfälle beachtet werden.

Hinweise zur Abwicklung der Preisbremsen: 

  • Um von den Entlastungen für Strom, Wärme- und Gas zu profitieren, müssen Verbraucher nichts tun
  • Die Zustellung der Informationsschreiben erfolgt Anfang März 2023
  • Die Entlastung der Stadtwerke-Kunden erfolgt wie vom Gesetzgeber gefordert mit dem Abschlag für den Monat März – dieser wird erst zum 31.03.2023 fällig
  • Der Abschlag zum 28.02.2023 betrifft den Monat Februar

Ausführliche Informationen zur Preisbremse und allen Tarifen der Stadtwerke Gaggenau unter www.stadtwerke-gaggenau.de oder telefonisch über den Kunden-service der Stadtwerke unter 07225 9885 500.