Antrag auf Genehmigung zur Benutzung einer städtischen Halle / Räumlichkeit

Antrag ist bis spätestens 8 Wochen vor Veranstaltung einzureichen.

Veranstaltungsart:
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Sofern bei einer Veranstaltung alkoholische Getränke verkauft werden, unterliegen Vereine der Anzeigepflicht gemäß §2 Abs. 2 LGastG (Landesgaststättengesetz).  Das vorübergehende Gaststättengewerbe muss mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei der Stadt Gaggenau angezeigt werden.  Eine Abweichung von der Frist ist nur in begründeten Einzelfällen gegen eine Gebühr möglich. Das hierfür notwendige Formular finden Sie im digitalen Vereinsleitfaden der Stadt Gaggenau.

Bitte senden Sie das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Veranstalter erhalten eine Eingangsbestätigung. Es fallen keine Gebühren an.

Die überlassenen Räumlichkeiten sind pfleglich zu behandeln und werden nach der Veranstaltung gereinigt. Weitere Informationen finden Sie in der Versammlungsstättenverordung des Landes Baden-Württemberg.