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Wie läuft die Briefwahl ab?
© Stadt Gaggenau

24.05.24

Anders als bei Bundes- oder Landtagswahlen, erhalten die Wahlberechtigten die Stimmzettel für die Kommunalwahl bereits rund zwei Wochen vor der Wahl. Damit können in aller Ruhe und ohne Stress zuhause bereits die Stimmen vergeben werden. Der Grund dafür, dass die Stimmzettel bereits vor der Wahl verschickt werden, liegt darin, dass die Stimmzettel sehr umfangreich sind.

Am Wahlsonntag, 9. Juni, können die ausgefüllten Stimmzettel dann mit ins Wahllokal gebracht, in die dort erhältlichen Stimmzettelumschläge verpackt und in die Urnen eingeworfen werden. Vor Ort im Wahllokal muss dann nur noch ein Kreuzchen auf dem Stimmzettel für die Europawahl gesetzt werden.

Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen rund um die Europa- und Kommunalwahlen beantwortet.

 

Ich habe Briefwahl beantragt, aber noch keine Wahlunterlagen erhalten.

Gut 4 000 Wahlberechtigte haben in Gaggenau schon Briefwahl beantragt. Das Wahlamt der Stadt Gaggenau hat Sonderschichten eingelegt und vergangene Woche begonnen, die Briefwahlunterlagen zu verschicken. Sie sind also mit der Post unterwegs. Briefwahl kann auch direkt im Bürgerbüro beantragt werden. Dies hat den Vorteil, dass die Unterlagen gleich selbst mitgenommen werden können. Briefwahl ist für die Personen sinnvoll, die am Wahltag verhindert sind.

 

Wie lange kann Briefwahl beantragt werden?

Die Briefwahl kann bis zum 7. Juni, 18 Uhr, beim Bürgerbüro der Stadt Gaggenau beantragt werden. Wahlscheine können mündlich, schriftlich oder auch per Mail beantragt werden.

Zudem besteht die Möglichkeit, einen Wahlschein über die städtische Homepage unter www.gaggenau.de/Wahlscheinantrag anzufordern oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Dies ist aber nur bis Sonntag, 2. Juni, 24 Uhr, möglich.

 

Kann ich auch für nahe Angehörige Briefwahl beantragen?

Ja. Wer für einen Dritten, auch für einen nahen Angehörigen oder für den Ehepartner, Briefwahl beantragen will, muss eine Vollmacht des Wahlberechtigten mitbringen. Diese befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

 

Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen wieder im Rathaus sein?

Wer per Briefwahl wählt, muss dafür sorgen, dass seine Wahlbriefe für die Kommunalwahlen und die Europawahl rechtzeitig, spätestens bis Sonntag, 9. Juni, 18 Uhr, eingegangen sind.

 

Wieso erhalte ich die Kommunalwahl-Unterlagen obwohl ich schon Briefwahl gemacht habe?

Briefwähler sollten sich nicht darüber wundern, wenn sie zusätzlich Stimmzettel zugesandt bekommen. Aus organisatorischen Gründen erhalten alle Wahlberechtigten standardmäßig die Wahlunterlagen etwa zwei Wochen vor der Wahl.

 

Was muss ich als Briefwähler beachten?

Ganz wichtig ist, dass die einzelnen Stimmzettel in die richtigen Umschläge gesteckt werden und der Wahlschein nicht zusammen mit einem Stimmzettel in einen Umschlag gesteckt wird. Bei der Kommunalwahl kommt der grüne Umschlag (Kreistag), der gelbe Umschlag (Gemeinderat) und der hellbraune Umschlag (Ortschaftsrat) am Ende zusammen mit Wahlschein in den großen gelben Umschlag. Bei der Europawahl kommt der Stimmzettel in den weißen Umschlag und dann zusammen mit dem Wahlschein in den etwas größeren roten Umschlag. Anleitungen liegen den Unterlagen bei.

In ihren sozialen Medien hat die Stadt Gaggenau einen Erklärfilm zur Briefwahl bereitgestellt.

 

Wie ist das mit den Stimmen verteilen?

Bei den Kommunalwahlen können pro Kandidat bis zu drei Stimmen vergeben werden. Beim Gemeinderat können so 26 Stimmen verteilt werden. Beim Kreistag sind es insgesamt sieben Stimmen und beim Ortschaftsrat je nach Größe acht oder zehn Stimmen. Es können auch Kandidaten von anderen Stimmzetteln auf eine andere Liste übertragen werden. Wichtig ist, dass am Ende die Gesamtsumme der Stimmen nicht überschritten wird.

 

Ich habe Fragen zur Wahl, wohin kann ich mich wenden?

Fragen zum Antragsverfahren oder zur Wahl beantwortet das Bürgerbüro der Stadt Gaggenau, Tel. 07225 962-444, E-Mail: buergerbuero@gaggenau.de

 

Onlinewahlscheinantrag

Erklärvideo für die Briefwahl