Straßenbahnhaltestellen

Straßenbahnhaltestellen unterliegen wie Straßen, Wege und Plätze der Verkehrssicherungspflicht, d.h. die Stadt ist für die sichere Benutzung durch die Bürgerinnen und Bürger verantwortlich.

Hinweis:
Falls Sie einen Mangel oder Schaden feststellen, sind wir Ihnen für eine entsprechende Mitteilung, am besten per E-Mail, sehr dankbar. Je präziser Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie uns bei der Schadensbeseitigung. Hilfreich ist auch immer die Übersendung eines Fotos.

Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Unterstützung.