Zuständig für den Straßenbau ist die Tiefbauabteilung. Wenn Sie Schäden an Straßen erkennen, bitten wir um Mitteilung an die Tiefbauabteilung.
Sehr hilfreich ist dabei eine möglichst genaue Angabe des Schadensortes und des Schadensumfanges.

Zuständig für den Straßenbau ist die Tiefbauabteilung. Wenn Sie Schäden an Straßen erkennen, bitten wir um Mitteilung an die Tiefbauabteilung.
Sehr hilfreich ist dabei eine möglichst genaue Angabe des Schadensortes und des Schadensumfanges.
Öffnungszeiten
| Montag |
| 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag |
| 9.00 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch |
| 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag |
| 14.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag |
| 9.00 - 12.00 Uhr |