Straßenunterhaltung

Zuständig für die Straßenunterhhaltung ist die Tiefbauabteilung. Wenn Sie Schäden an Straßen erkennen, bitten wir um Mitteilung an die Tiefbauabteilung.

Sehr hilfreich ist dabei eine möglichst genaue Angabe des Schadenortes und des Schadens­umfanges.