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Der Energieverbrauch soll gesenkt werden.
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17.01.23

Kurz vor Weihnachten hat der Bundestag die Gesetze zu den so genannten Energiepreisbremsen verabschiedet. Als Antwort auf rasant steigende Energiekosten will die Bundesregierung mit den Preisbremsen Verbraucher sowie Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlasten. „Für Verbraucher ist das eine gute Nachricht. Für die Stadtwerke Gaggenau bedeutet dies eine gewaltige Kraftanstrengung, die Preisbremsen zeitgerecht umzusetzen. Unser Ziel und Anspruch ist, dass die Energiehilfen pünktlich bei den Kundinnen und Kunden ankommen“, sagt Ralph Herm. Der Leiter Kundenservice erklärt wie die Preisbremsen funktionieren.

Nachdem der Staat den Abschlag für Gas und Fernwärme für Dezember 2022 übernommen hat, greift für Haushaltskunden ab März 2023 die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Rückwirkend werden ab März (mit dem Abschlag zum 31.03.2023) auch die Abschläge der Monate Januar und Februar 2023 durch die Preisbremse reduziert. Verbraucher erhalten also auch für diese Monate zum 31.03.2023 eine Entlastung.

 

Gedeckelte Energiepreise und Anreiz zum Energiesparen

Die Preisentlastung im Detail: Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des – vereinfacht gesprochen - bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Gas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent, für Wärme bei 9,5 Cent und für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt (jeweils Bruttowerte, also inklusive Steuern inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte gedeckelt).

Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis. „Mit dieser Regelung will die Regierung Anreize zum Energiesparen setzen“, erklärt Herm. Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis einschließlich April 2024 ist aber zu erwarten. Wer noch einen laufenden Vertrag mit weniger als 12 (Gas), 40 (Strom) oder 9,5 (Wärme) ct/kWh hat, zahlt diesen vereinbarten Preis. Der Grundpreis bleibt von den Preisbremsen unberührt.

Wie hoch die Entlastung ausfällt, hängt vom gültigen Verbrauchspreis und dem Verbrauch in der Vergangenheit ab. Eine Familie mit vier Personen und einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 kWh spart dank der Preisbremse im Durchschnitt monatlich etwa 75 Euro. Bei einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh wird sie monatlich mit etwa 42 Euro entlastet.

 

Entlastung erfolgt automatisch

Um von den Entlastungen für Strom, Wärme- und Gas zu profitieren, müssen Verbraucher nichts tun. Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen sich die Energieversorger auf vergangenheitsbasierte Prognosen: Der reduzierte Abschlag für Erdgas oder Wärme erfolgt automatisch auf Basis des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Auch die gedeckelten Stromkosten werden in der Regel über die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers berechnet. Welchen Verbrauchswert die Stadtwerke Gaggenau hier ansetzt ist gesetzlich geregelt.

Alle Kunden, die ihre Rechnung direkt von den Stadtwerke Gaggenau erhalten, profitieren direkt von den Entlastungen. Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informieren die Stadtwerke Gaggenau vor dem 1. März. Das gilt für alle drei Preisbremsen.

Für die Stadtwerke bedeutet die Umsetzung der Preisbremsen einen erheblichen Aufwand. „Bei rund 20.000 Kunden (Strom + Gas + Wärme) müssen die monatlichen Abschläge angepasst werden. Es werden zudem in kürzester Zeit neue IT-technische Massenprozesse eingeführt, welche erhebliche Umstellungs- und Mehrarbeiten verursachen.“, erklärt Ralph Herm. „Wir geben alles, damit alle unsere Kundinnen und Kunden fristgerecht von den Entlastungen profitieren. Wenn es in dieser Ausnahmesituation zu Verzögerungen kommen sollte, werden wir diese so schnell wie möglich nacharbeiten“, bittet er um Verständnis.

 

Strompreise werden ab März angepasst

Durch eine vorausschauende und solide Einkaufsstrategie können die Stadtwerke ihre Strompreise in den energieintensiveren Monaten Januar und Februar noch stabil halten. Zusätzlich veränderten sich zum 1. Januar 2023 die regulierten Netzentgelte sowie die Steuern und Abgaben, die als weitere Bestandteile den Strompreis beeinflussen. Diese drei steigenden Kostenbestandteile lassen die Strompreise um rund 30 Prozent steigen. 

„Für Verbraucher werden die Strompreise ab dem 1. März 2023, rückwirkend gültig zum 1. Januar 2023, durch die Strompreisbremse für 80 Prozent des zu erwartenden Verbrauchs gedeckelt“, teilt Bertram Müller, Leiter Vertrieb und Marketing bei den Stadtwerken, mit. Der durchschnittliche Grundversorgungskunde in Gaggenau hat einen Jahresverbrauch von 1.000 kWh. In Kombination mit der Strompreisbremse bezahlen diese Kunden ab 1. März 2023 pro Jahr rund 590 Euro, das sind rund 56 Euro pro Jahr weniger als im Dezember 2022.

Die Stadtwerke Gaggenau raten allen grundversorgten Kunden einen Sondervertrag abzuschließen. „Der Abschluss eines Sondervertrages ist schnell und einfach möglich, hat aber eine dauerhafte und große Wirkung auf die Stromkosten“, so Müller. Alle betroffenen Kunden werden persönlich von den Stadtwerken per Brief informiert.

Ausführliche Informationen zu allen Tarifen der Stadtwerke Gaggenau unter www.stadtwerke-gaggenau.de oder telefonisch über den Kundenservice der Stadtwerke unter 07225 9885 500.

Die Stadtwerke sind zu den Themen Preisbremsen und Tarife am 21. Januar in der Zeit von 9 bis 13 Uhr auf dem Wochenmarkt. Zusätzlich bietet die Energieagentur Mittelbaden mit ihren Mitarbeitern eine Beratung zum Thema Energiesparen an.