Tombola

Grundsätzlich besteht für Lotterien oder Ausspielungen eine vorherige Anmeldepflicht beim Finanzamt Karlsruhe-Durlach, Prinzessenstr.2, 76227 Karlsruhe.

Den hierfür benötigten Vordruck können Sie unter www.fa-karlsruhe-durlach.de (Service - Lotterie) herunterladen.

Über bestehende Ausnahmen von der Verpflichtung zur Anmeldung und zur Befreiung von der anfallenden Lotteriesteuer informieren wir Sie gerne.

Zu beachten ist ferner, dass derjenige einer Erlaunis bedarf, der eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung veranstaltet. Diese wird landesweit durch das hierfür zuständige Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe erteilt.

Eine solche Einzelerlaubnis ist jedoch nicht erforderlich, wenn sich der jeweilige Veranstalter an die Vorgaben der vom RP Karlsruhe erteilten "Allgemeinen Erlaubnis" für Lotterien und Ausspielungen hält.