25.06.2021
Die sinkenden Inzidenzzahlen haben in den vergangenen beiden Wochen für zahlreiche Lockerungen gesorgt. So ist in vielen Bereichen wie beispielsweise dem Einkaufen oder auch dem Gastronomiebesuch im Freien die Testpflicht weggefallen. Dennoch gibt es noch Regeln, die zu beachten sind.
Was muss ich beim Restaurantbesuch beachten?
Die Maskenpflicht gilt für Gäste in gastgewerblichen Einrichtungen im Innen- und Außenbereich oder in Vergnügungsstätten beim Betreten bis zur Einnahme eines Sitzplatzes, beim Gang zur Toilette sowie beim Verlassen des Lokales. In der Gastronomie gilt die Maskenpflicht für Mitarbeiter bei der Bedienung von Gästen. Im Außen- wie auch im Innenbereich müssen weiterhin die Kontaktdaten erfasst werden. Die Erfassung kann per Papier oder digital per Luca App erfolgen. Die Luca App ist direkt mit den Gesundheitsämtern der Landkreise verbunden. Feiern in gastronomischen Betrieben sind mit bis zu 50 Personen möglich, die eines der drei „G“ (genesen, getestet oder geimpft) nachweisen müssen.
Was muss ich bei meiner privaten Gartenparty beachten?
Diese sind mit bis zu zehn Personen aus drei Haushalten möglich. Die Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen zur Personenzahl nicht hinzu. Zusätzlich dürfen weitere fünf Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus bis zu fünf Haushalten dazukommen. So sind beispielsweise Kindergeburtstage im kleinen Kreis wieder möglich. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt. Geimpfte oder genesene Personen einschließlich die zu den jeweiligen Haushalten gehörenden Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen ebenfalls nicht zur Gesamtpersonenzahl und bleiben als Haushalt unberücksichtigt.
Und, wenn sich meine Gäste alle testen?
Auch dann dürfen nur maximal zehn Personen aus drei 3 Haushalten mitfeiern und gelten die obigen Vorgaben. Eine erste Impfung zählt nicht. Bei Feiern in der Gastronomie ist dies vom Land anders geregelt, weil hier der Gastronom für die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln verantwortlich ist.
Was gilt für Feiern auf einem Freigelände oder in angemieteten Räumen?
Auch wenn sich Gruppen oder Familien im Freien oder in angemieteten Räumen treffen, sind dies private Veranstaltungen, für die dieselben Regeln gelten. „Zehn Personen aus maximal drei Haushalten“ mit den genannten Ausnahmen für Kinder und Geimpfte.
Sind Änderungen in Sicht?
Ja, das Land berät derzeit über eine neue Verordnung, die Ende Juni in Kraft treten soll. Diskutiert wird die Einführung einer neuen Inzidenzwert-Schwelle von zehn. Zur weiteren Vereinfachung der zahlreichen Corona-Regeln sollen verschiedene Lebensbereiche definiert werden, in denen unterschiedliche Inzidenzen als Richtwert gelten. An diesen sollen sich dann Veranstaltungen, die Gastronomie, der Sport oder der Einzelhandel orientieren. Es ist davon auszugehen, dass dann auch die Kontaktbeschränkungen gelockert werden.
Was muss bei der Urlaubsplanung ab dem 1. Juli berücksichtigt werden?
Vor Antritt einer Reise sollte man sich unbedingt über die Situation vor Ort informieren. Es gibt keine pauschale Reisewarnung. Es gelten weltweit umfassend unterschiedliche Reise- und Sicherheitshinweise bzw. Reisewarnungen für einzelne Länder. Als Grundregel gilt dabei im Hinblick auf COVID-19:
- Eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen gilt grundsätzlich für Länder, die von der Bundesregierung als Hochinzidenzgebiet oder als Virusvariantengebiet eingestuft sind.
- Für Länder, die zwar als Risikogebiet – aber weder als Hochinzidenz noch als Virusvariantengebiet – eingestuft sind, wird von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten, sofern nicht eine sicherheitsrelevante strengere Empfehlung gilt.
- Für Länder mit erheblichen Einschränkungen im Reiseverkehr und in der Bewegungsfreiheit wird auch ohne Einstufung als Risikogebiet von nicht notwendigen Reisen abgeraten.
- Für EU-Länder/Regionen sowie für die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island sowie für Drittstaaten ohne Reisebeschränkungen wird zu besonderer Vorsicht geraten – soweit diese nicht als Risikogebiet eingestuft sind oder eine sicherheitsrelevante strengere Empfehlung gilt.
Was bedeutet Reisewarnung?
Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Reisende entscheiden in eigener Verantwortung, ob sie eine Reise antreten. Auch wenn für ein Land keine Reisewarnung besteht, sollten sich Reisende stets über die Reise- und Sicherheitshinweise informieren. Diese enthalten auch wichtige Informationen zu Einreisebeschränkungen, Quarantänevorschriften für Einreisende und weitere Einschränkungen.
Einreise mit Flugzeug
Alle Personen, die auf dem Luftweg nach Deutschland reisen, müssen vor Reiseantritt ein negatives Covid-19-Testergebnis vorweisen. Dies gilt unabhängig von dem Land, aus dem die Einreise erfolgt. Das negative Testergebnis muss vor Abflug der Airline vorgelegt werden. Personen, die aus einem Risikogebiet zurückkehren, müssen darüber hinaus Nachweispflichten erfüllen sowie sich in Quarantäne begeben.
