11.10.25
Die Stadt Gaggenau möchte das Bahnhofsareal langfristig städtebaulich neu entwickeln. Voraussetzung dafür ist, dass das Grundstück beim Eisenbahnbundesamt (EBA) offiziell von Bahnbetriebszwecken freigestellt wird.
Nur dann kann das Gelände in den Geltungsbereich der kommunalen Planungshoheit überführt und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der entsprechende Antrag wurde bereits 2023 eingereicht und steht nun kurz vor dem Abschluss. Das Eisenbahnbundesamt hat jedoch vor Erteilung der Freistellung verschiedene Auflagen gefordert – darunter die Demontage des DB-Logos und der Bahnhofsuhr sowie die Versetzung des Fahrkartenautomaten auf eine benachbarte Bahnfläche.
Trotz des zusätzlichen Aufwands und der damit verbundenen Kosten hat der Gemeinderat am Montagabend entschieden, das Verfahren fortzuführen. „Mit der Freistellung schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen, damit eine spätere Neugestaltung des Bahnhofsareals ohne Zeitverlust möglich ist“, betont die Stadtverwaltung.
Hintergrund: Der ursprünglich vorgesehene Investor hatte das Projekt 2024 aufgrund wirtschaftlicher Gründe zurückgestellt. Aktuell gibt es keinen neuen Investor, die Stadt prüft jedoch laufend mögliche Optionen für eine Nachfolge. Durch die Fortführung des Freistellungsverfahrens bleibt die rechtliche Grundlage für eine künftige Entwicklung erhalten.
