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Laub auf dem Bürgersteig vor dem Haus muss entfernt werden.
© Stvw.

13.11.2021

Die vielen bunten Blätter im Herbst sehen hübsch aus, auch wenn sie den Boden bedecken. Auf Gehwegen können diese aber zur Gefahr für Fußgänger werden. Bereits im Herbst sind Hauseigentümer noch vor dem ersten Schnee dazu angehalten, Laub von den frei zugänglichen Wegen eines Grundstücks und den Bürgersteigen zu entfernen.

Denn nicht für alle öffentlichen Wege ist die Kommune zuständig. Auch jeder Grundstückseigentümer muss die anderen Mitbürger ganzjährig vor Gefahren schützen, die von seinem Grundstück und den angrenzenden Wegen ausgehen. Zu dieser Verkehrssicherungspflicht gehört es jetzt im Herbst glitschiges Laub, Eicheln und Kastanien zu entfernen. Wenn ein Fußgänger ausrutscht oder über ein verborgenes Hindernis stolpert, sind oft Streitigkeiten bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen die Folge.

 

Reinigungspflicht für Eigentümer

Die Verpflichtung trifft auch Grundstückseigentümer von unbebauten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage. Auch wenn sich zwischen privatem Grundstück und Straße unbebaute Flächen befinden, sind die Anlieger zur Reinigung verpflichtet, wenn der Abstand zwischen Grundstücksgrenze und Straße unter zehn Meter liegt. Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und bestreut sein. Auch der Wildwuchs muss beim Kehren gleich mitentfernt werden. Des Weiteren erinnert die Stadtverwaltung daran, dass auch angrenzende Wege oder Treppenanlagen im gleichen Umfang zum „Einsatzgebiet gehören“. Hier sollten die Bürger auch auf den Rückschnitt achten, damit Hecken und Sträucher nicht den Durchgang oder die Sicht behindern. Auch Mieter können von diesen Pflichten betroffen sein, der Vermieter kann diese Auflagen im Mietvertrag festlegen oder in der Hausordnung festschreiben.

 

Auch Fußgänger müssen aufpassen

Die Räumpflicht hat jedoch Grenzen. Hausbesitzer oder Mieter haften nur dann, wenn sie ihre Verkehrssicherungspflicht „schuldhaft“ verletzt haben. Das ist beispielsweise der Fall, wenn das Laub längere Zeit liegen bleibt oder es gefriert. Liegt viel Laub auf dem Bürgersteig, muss häufiger gekehrt werden, bei einzelnen Blättern nur alle paar Tage. Auch die Fußgänger müssen sich umsichtig verhalten und sich auf die Gefahrenquelle Herbstlaub einstellen.

Mit dem Sauberhalten der Gehwege leistet jeder Bürger einen kleinen Beitrag dafür, dass sich jeder in Gaggenau wohl und sicher auf der Straße fühlt. Vorsorglich weist die Stadt darauf hin, dass anfallender Laubabfall und Schmutz ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Speziell Gartenabfall und Laub können auf Grüngutplätze gebracht werden.