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12.08.2020

Wer aus einem Risikogebiet nach Baden-Württemberg einreist, muss seit dem 8. August einen verpflichtenden Corona-Test durchführen lassen. Auch wer aus Staaten einreist, die nicht als Risikogebiet ausgewiesen sind, kann sich innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise testen lassen. Wer mit dem Flugzeug reist und auf einem der baden-württembergischen Flugplätze (Stuttgart, Baden-Airpark oder Bodensee-Airport Friedrichshafen), landet wird dort direkt getestet. Wer mit dem eigenen Auto, dem Bus oder der Bahn reist, kann den Test entweder in den Corona-Abstrichzentren bzw. -Schwerpunktpraxen oder direkt beim Hausarzt vornehmen lassen. Hier muss vorab telefonisch ein Termin vereinbart werden. Eine Terminvermittlung ist über die bundesweit geltende Rufnummer 116 117 möglich.  Für den Bahnverkehr ist im ersten Schritt eine Teststation am Stuttgarter Hauptbahnhof, und im Straßenverkehr ein Testzentrum an der A5, Raststätte Neuenburg-Ost, angedacht. Weitere Teststationen sind in Planung. Die Testergebnisse sollen so schnell als möglich an die Getesteten bzw. den Einsender übermittelt werden. Falls das Testergebnis nicht gleich vorliegt, muss man sich in Quarantäne begeben, bis das negative Testergebnis vorliegt. Nach einem positiven Test meldet sich das Gesundheitsamt und klärt über die Quarantäne auf. In der Regel muss man sich für mindestens 10 Tage zu Hause in Quarantäne begeben.
Zudem gilt weiterhin, wer aus einem Risikogebiet zurückkommt, muss sich im Bürgerbüro der Stadt Gaggenau melden. Das Testen lassen ist eine Pflicht und kann mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro geahndet werden.  Die Testpflicht besteht nur für Einreisende aus Risikogebieten. Alle anderen Reiserückkehrenden können sich innerhalb von 72 Stunden nach Einreise ebenfalls kostenlos testen lassen.

Auf der Internetseite des Sozialministeriums Baden-Württemberg finden sich alle Risikogebiete sowie Antworten auf alle Fragen zum Reisen in Corona-Zeiten.

Liste der Risikogebiete:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/risikogebiete/