Vaterschaftsanerkennung

Die Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kinde anerkannt werden soll und die hierzu erforderlichen Zustimmungen müssen öffentlich beurkundet werden.

Der Anerkennung der Vaterschaft muss die Mutter zustimmen. Gegebenenfalls können weitere Zustimmungen erforderlich sein.

Die Vaterschaftanerkennung kann erfolgen bei den Standesämtern, Urkundspersonen der Jugendämter, Notaren und Amtsgerichten.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Standesamt.