Die Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kinde anerkannt werden soll und die hierzu erforderlichen Zustimmungen müssen öffentlich beurkundet werden.
Der Anerkennung der Vaterschaft muss die Mutter zustimmen. Gegebenenfalls können weitere Zustimmungen erforderlich sein.
Die Vaterschaftanerkennung kann erfolgen bei den Standesämtern, Urkundspersonen der Jugendämter, Notaren und Amtsgerichten.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Standesamt.
Vaterschaftsanerkennung
Ihr direkter Draht in die Verwaltung
Standesamt
Leitung:
Gabriele Doll
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau Fax: 07225 / 962-371
E-Mail: standesamt@gaggenau.de
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