Verfahrensfreie Vorhaben

Die Errichtung baulicher Anlagen, die im Anhang zur Landesbauordnung aufgelistet sind, sind verfahrensfrei. Der Katalog verfahrensfreier Vorhaben ist umfangreich und bezieht sich grundsätzlich auf untergeordnete oder unbedeutende bauliche Anlagen.

Bei Nutzungsänderungen und Abbrucharbeiten gelten besondere Vorschriften.

Instandhaltungsarbeiten sind grundsätzlich verfahrensfrei. Achtung: Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen, bspw. den Festsetzungen eines Bebauungsplans. Wir empfehlen in jedem Fall die vorherige Nachfrage bei der Baurechtsbehörde.