Vermessung

Vermessungen für stadteigene Zwecke und Baumaßnahmen werden von der Tiefbauabteilung durchgeführt.

Für amtliche Vermessungen nach dem Vermessungsgesetz und sonstiger gesetzlichen Bestimmungen ist das Landratsamt Rastatt, Amt für Vermessungen und Flurerneuerung, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt, Tel. 07222 / 3813 400 oder ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur zuständig.