Vorabprüfung der Eheschließung

Die Voranmeldung der Eheschließung ist ein freiwilliger, aber empfehlenswerter Schritt vor der offiziellen Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt. Sie bietet Ihnen die Möglichkeit, frühzeitig grundlegende Informationen zu übermitteln und erste Absprachen zu treffen.

Was ist die Voranmeldung?
Bei der Voranmeldung prüfen wir vorab, ob grundsätzlich die rechtlichen Voraussetzungen für Ihre Eheschließung gegeben sind – insbesondere die sogenannte Ehefähigkeit. Gleichzeitig können Sie bereits Ihre persönlichen Daten und einen oder mehrere Wunschtermine für Ihre Trauung angeben.

Die Voranmeldung ist:

  • unverbindlich
  • ohne vollständige Unterlagen durchführbar

Sie dient der internen Vorbereitung und kann helfen, spätere Rückfragen und Verzögerungen bei der offiziellen Anmeldung zu vermeiden.

Was ist der Unterschied zur Anmeldung der Eheschließung?
Die Anmeldung der Eheschließung ist der verbindliche, gesetzlich vorgeschriebene Schritt. Dabei:

  • müssen alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorgelegt werden,
  • wird die Ehefähigkeit verbindlich geprüft,
  • und ein konkreter Trautermin festgelegt.

Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Hochzeitstermin erfolgen und findet in der Regel persönlich beim Standesamt des Wohnsitzes eines der Verlobten statt.

Vorteile der Voranmeldung auf einen Blick:

  • Frühzeitige Prüfung der Voraussetzungen
  • Vereinfachung der späteren Anmeldung
  • Möglichkeit zur Reservierung eines Wunschtermins
  • Zeitgewinn durch vorbereitende Datenerfassung

Hinweis: Die Voranmeldung ersetzt nicht die offizielle Anmeldung der Eheschließung, sondern dient ausschließlich der Vorbereitung.

Für die Nutzung des Onlinedienstes „Voranmeldung der Eheschließung“ bestehen keine Einschränkungen in der Nutzergruppe.

Mit der Voranmeldung der Eheschließung haben Sie die Möglichkeit, unverbindlich bereits vorliegende Dokumente, beispielsweise Identitätsnachweise, Nachweise zur Staatsangehörigkeit, Meldebescheinigungen, Urkunden und sonstige Unterlagen, bereits vorab an das Standesamt zu übermitteln. Welche Unterlagen erforderlich sein können, entnehmen Sie bitte den beigefügten Informationen. Bitte beachten Sie, dass die die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen kann.

Die Voranmeldung zur Eheschließung ist kostenfrei. Die Kosten für die Anmeldung der Eheschließung erfahren Sie im Standesamt.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist ein Onlinedienst, um dem Standesamt vorab bereits Unterlagen zu übermitteln. Eine rechtsmittelfähige Entscheidung wird dabei noch nicht getroffen.

Personenstandsgesetz (PStG):
§ 11 ff. Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
§ 1303 ff. Ehefähigkeit