Vorkaufsrecht

Der Stadt Gaggenau stehen bei Veräußerung von Grundstücken gesetzliche Vorkaufsrechte z.B. nach § 24 Baugesetzbuch oder § 29 Wassergesetz Baden-Württemberg zu. Die Notare legen zustimmungsbedürftige Kaufverträge der Stadt zur Prüfung vor. Nach Prüfung des Einzelfalls erklärt die Stadt Gaggenau entweder Ihren Verzicht auf das Vorkaufsrecht gegenüber dem jeweiligen Notar oder die Ausübung des Vorkaufsrechts gegenüber dem jeweiligen Verkäufer. Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist an gesetzlich vorgegebene Bedingungen geknüpft.