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Bei Wahlleiterin Tanja Riedinger laufen die Fäden zusammen.
© Stadt Gaggenau

04.03.2023

Derzeit werden die Wahlbenachrichtigungen für die Oberbürgermeisterwahl zugestellt. Exakt 23.461 Wahlberechtigte erhalten damit in diesen Tagen ihre Wahlbenachrichtigung mit der auch die Briefwahl beantragt werden kann. 

Die Stadtverwaltung hat hierzu die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Wie kann Briefwahl beantragt werden?

Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung findet sich das Antragsformular für die Briefwahl. Dies kann ausgefüllt und unterschrieben per Post, per Mail zugesendet oder auch persönlich im Bürgerbüro (oder Rathaus-Briefkasten) abgegeben werden.
  • Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung findet sich zudem ein QR-Code der zum digitalen Wahlscheinantrag auf der Homepage der Stadt Gaggenau führt.

Kann auch gleich für die eventuelle Neuwahl am 23. April Briefwahl beantragt werden?

Ja, mit dem Antrag kann für beide Wahlgänge die Briefwahl beantragt werden. Die Antragsteller erhalten dann automatisch auch für die eventuelle zweite Wahl die Unterlagen und brauchen nichts mehr neu beantragen.

Ab wann gibt es die Briefwahlunterlagen?

Die Stadt rechnet damit, dass diese nicht vor dem 15. März ausgegeben werden können. Dies hängt damit zusammen, dass sich Kandidaten bis Montagabend, 6. März bewerben können. Am Dienstag, 7. März tagt der Gemeindewahlausschuss, der über die Zulassung der Bewerber entscheidet. Erst dann können die Stimmzettel gedruckt und versendet sowie ausgegeben werden.

Kann man auch für den Ehepartner oder Kinder, Eltern Briefwahl beantragen?

Der Antrag muss persönlich unterschrieben werden. Die Ausgabe an Dritte darf nur erfolgen, wenn eine entsprechende schriftliche Vollmacht (auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung unter dem Wahlscheinantrag zu finden) erteilt wurde.

Bis wann müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen zurückgesendet werden?

Die Stadtverwaltung empfiehlt die Briefwahlunterlagen am besten in den Rathaus-Briefkasten einzuwerfen oder rechtzeitig auf den Postweg zu geben. Allerspätestens bis Sonntag, 2. April, 18 Uhr müssen die Unterlagen im Briefkasten des Rathauses sein.

 

Für Fragen steht das Bürgerbüro unter 07225 962-444 zur Verfügung.