30.12.2020
An Silvester gibt es keine Ausnahme der Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen. Das heißt es dürfen nach 20 Uhr keine privaten Veranstaltungen besucht werden. Zudem gilt an Silvester die 5-Personen-Regel, das heißt fünf Personen aus maximal zwei Haushalte können sich treffen. Kinder unter 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Silvesterpartys wie in den Vorjahren - mit vielen Freunden oder Verwandten sind somit nicht möglich.
Wegen der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems ist der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester in diesem Jahr generell verboten. Es wird auch dringend davon abgeraten noch vorhandenes Feuerwerk aus den Vorjahren abzubrennen, da dieses unter Umständen durch falsche Lagerung beschädigt sein könnte und dies mit einer erhöhten Verletzungsgefahr einhergehen kann.Im öffentlichen Raum darf kein Feuerwerk gezündet werden. Im eigenen Garten ist es erlaubt.
