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Hochzeiten können eingeschränkt wieder gefeiert werden.
Hochzeiten können eingeschränkt wieder gefeiert werden.
© Hochzeitsfotograf/pixelio.de

10.06.2020

Aufgrund der sich immer wieder ändernden Corona-Bestimmungen, sind sich viele Bürger unsicher, ob und mit wie vielen Freunden oder Familienmitgliedern sie sich im privaten und öffentlichen Raum treffen dürfen. Insbesondere bei privaten Feiern, wie Geburtstagen oder Hochzeiten, gab es bis vor kurzem noch große Einschränkungen. Nachfolgend werden die aktuellen Regelungen aufgelistet. Zudem empfiehlt die Stadtverwaltung den Blick auf die Seite des Landes Baden-Württemberg, wo nicht nur die aktuellen Neuerungen zu finden sind, sondern auch viele Fragen beantwortet werden.

  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist ab dem 10. Juni in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder bis zu zehn Personen gestattet, ohne den Mindestabstand von eineinhalb Metern einhalten zu müssen. Bisher durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen eines weiteren Haushalts treffen. Diese Regel gilt beispielsweise bei Spaziergängen, Umzügen, dem Besuch von Gaststätten, Biergärten, Bädern und öffentlichen Veranstaltungen.
  • Im privaten Raum dürfen seit dem 27. Mai zehn Personen aus mehreren Haushalten zusammenkommen. Ausgenommen hiervon sind Verwandte (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister und deren Nachkommen) sowie die Angehörigen des gleichen Haushalts und deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder Partnerinnen und Partner.
  • Private Feierlichkeiten in angemieteten öffentlichen Räumlichkeiten dürfen stattfinden. Teilnehmen können an dieser Veranstaltung bis zu 99 Personen. Von dieser Begrenzung ausgenommen sind Beschäftigte und andere Mitwirkenden.
  • Bei privaten Feierlichkeiten in häuslichen Räumen dürfen sich ab dem 10. Juni bis zu 20 Personen aus mehreren Haushalten treffen oder ohne zahlenmäßige Beschränkung, wenn alle Personen in gerader Linie miteinander verwandt sind – einschließlich deren Partner.