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© Rainer Sturm/pixelio.de

12.05.2021

Schon bald beginnen die Pfingstferien und der Wunsch vieler Familien wird zunehmend größer zu verreisen. Doch bleibt die Pandemie weiterhin dynamisch und nimmt Einfluss auf die Einreisebestimmungen. Einreisende und Reiserückkehrer müssen sich deshalb sehr gut informieren, welche Test- und Quarantäneregeln in welchem Fall gelten und wie das Land aktuell eingestuft ist. Die Einstufung der Gebiete wird auf der Website des Robert Koch Instituts laufend aktualisiert (www.rki.de). Ebenfalls müssen die Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselands beachtet werden, über die auch das Auswärtige Amt informiert (www.auswaertiges-amt.de). Die Stadt Gaggenau empfiehlt generell auf Reisen ins Ausland zu verzichten.

 

Über mehr Freiheiten bei der Einreise aus dem Ausland verfügen seit Sonntag, 9. Mai, vollständig geimpfte oder genesene Personen. Die Quarantänepflicht entfällt, wenn nachgewiesen werden kann,

  • dass vor mindestens 14 Tagen die Gabe der zweiten Dosis (bzw. beim Impfstoff von Johnson & Johnson nach der Gabe der ersten und einzigen Impfdosis) eines in der EU zugelassenen Impfstoffs erfolgt ist oder
     
  • dass eine durchlebte Erkrankung mit dem Corona Virus mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt (nicht gültig bei Virusvarianten-Gebieten).

Die Ausnahme von der Quarantänepflicht gilt jedoch nur, soweit keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Corona Virus wie Fieber, trockener Husten oder Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns vorliegen.

 

Für Personen ohne Impfung gilt bei der Einreise nach Baden-Württemberg folgendes:


Pflicht zur elektronischen Einreiseanmeldung unter www.einreiseanmeldung.de.
 

Bei Einreise aus einem „normalen“ Risikogebiet:

  • Vorlage eines negativen Testergebnisses spätestens 48 Stunden nach Einreise.
     
  • Sofortige Absonderung in häusliche Quarantäne für 10 Tage. Verkürzung durch einen zweiten Test frühestens ab dem fünften Tage nach der Einreise möglich.
     

Bei Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet und Hochinzidenzgebiet:

  • Einreise nur mit negativen Corona-Test, der bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf.
     
  • Sofortige Absonderung in häusliche Quarantäne für 10 Tage. Es ist keine Verkürzung möglich
     
  • Anmeldung per E-Mail beim Bürgerbüro der Stadt Gaggenau und Übermittlung des negativen Corona-Tests. Die Anmeldung sollte möglichst digital erfolgen. Wem dies nicht möglich ist, der kann im Bürgerbüro auch Vordrucke erhalten.
     

Fragen können telefonisch an die Servicenummer der Stadt unter 07225/962-111 oder schriftlich an die Mailadresse Corona@gaggenau.de gerichtet werden.