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Aufgrund der ergiebigen Niederschläge ist das Wasserentnahmeverbot wieder aufgehoben worden.
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13.07.23

Wegen der nach wie vor anhaltenden angespannten Niedrigwassersituation hat das Landratsamt ein Wasserentnahmeverbot an oberirdischen Gewässern erlassen.

Damit ist jede Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern – auch in geringen Mengen – im Landkreis Rastatt bis einschließlich 30. September untersagt. Ausgenommen davon sind der Rhein, die sich noch in Kiesbau befindlichen Baggerseen sowie das Tränken von Tieren. Unter Tränken versteht man die unmittelbare Aufnahme von Wasser durch Tiere aus dem Gewässer. Mit dem Wasserentnahmeverbot soll zum Schutz der oberirdischen Gewässer eine weitere Verschlechterung des Gewässerzustands verhindert werden. Grundwasserentnahmen aus Brunnen sind weiterhin erlaubt.

Weitere Infos unter www.landkreis-rastatt.de