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Friedhofskapellen dürfen wieder benutzt werden.
Friedhofskapellen dürfen wieder benutzt werden.
© Andrea Fabry

20.05.2020

Die Einschränkungen der Corona-Krise sind auch bei Eheschließungen sowie Beerdigungen deutlich zu spüren. Viele Bürger fragen sich derzeit, ob es auch hier bereits zu Lockerungen gekommen ist.

Bis vor kurzem durften Eheschließungen nur noch mit dem Brautpaar vollzogen werden. Das hat viele dazu veranlasst, ihre ursprünglichen Termine in den Monaten März bis Mai zu verschieben. „Es gab aber auch Paare, die den Termin für die standesamtliche Trauung zu zweit wahrgenommen haben,“ verrät der Leiter des Standesamts Theo Schmidle. Seit dem 18. Mai gibt es jedoch Neuerungen, denn neben den künftigen Eheleuten können nun zusätzlich sechs weitere Personen an der Trauung teilnehmen. Da die meisten Brautpaare von zwei Trauzeugen begleitet werden, sind so beispielsweise vier weitere Personen zulässig. Wer an der Eheschließung teilnimmt, muss zudem der Stadt mitgeteilt werden. Dies dient dazu, Infektionsketten nachzuvollziehen und im Krankheitsfall schnell handeln zu können. Aktuell werden Eheschließungen nicht im Trauzimmer des Rathauses vollzogen, sondern im Foyer der Jahnhalle. Für wie lange diese Situation noch andauert, ist vorerst nicht absehbar. Aufgrund der großzügigen Räumlichkeit kann jedoch der Mindestabstand von eineinhalb Metern eingehalten werden. „Wir müssen nach und nach die Entwicklungen abwarten und sehen, ob die Bestimmungen des Landes weiter gelockert werden,“ so Schmidle.

Ähnlich sieht es auch bei Beerdigungen aus. Erst kürzlich war es noch so, dass diesen lediglich zehn Personen beiwohnen durften. Inzwischen wurde die Teilnehmerzahl auf 50 Personen erweitert. Ebenfalls ist es nun wieder möglich, Friedhofskapellen für die Trauerfeier zu benutzen. Um Sicherheitsabstände sicherstellen zu können, werden Sitzmöglichkeiten fest und im Abstand von eineinhalb Metern angeordnet. Sind diese belegt, muss man sich vor der Kapelle im Freien aufhalten. In der Kapelle gilt die Pflicht zum Tragen eines Mundes-Nasenschutzes.