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Die Außengastronomie braucht es nun keinen Test-, Impf- oder Genesenennachweis mehr.
© Ulrike Klumpp

11.06.2021

Im Landkreis Rastatt wurde nach den vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Zahlen an fünf aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 unterschritten. Damit gelten ab Samstag, 12. Juni weitere Lockerungen:

  • Ein Test-, Impf- oder Genesennachweises ist bei den zulässigen Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen im Freien (z.B. Freibäder, Außengastronomie, Open-Air-Veranstaltungen, Sporttraining im Freien) nun nicht mehr notwendig.
  • Feiern in gastronomischen Einrichtungen sind nun mit bis zu 50 Personen innen und außen erlaubt. Allerdings müssen alle 50 Personen einen Test-, Impf- oder Genesenennachweises vorweisen.
  • Bei Messen, Ausstellungen und Kongresse kann pro sieben Quadratmeter eine Person zugelassen werden.
  • Kulturveranstaltungen, Vortrags- und Informationsveranstaltungen, Gremiensitzungen/ Betriebsversammlungen o.ä. sowie Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebes oder der sozialen Fürsorge dienen, sind wieder zulässig.
  • Ebenso sind Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- oder Spitzensports außen mit bis zu 750 Personen erlaubt.

Trotz der Lockerungen gelten weiterhin Abstands- und Hygieneregelungen, sowie die Regelungen zum Tragen einer medizinischen Maske. Die oben genannten Lockerungen gelten nicht mehr, sofern die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Rastatt an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 35 wieder überschreiten sollte.

Ab Sonntag, 13. Juni sind im Landkreis Rastatt folgende Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit wieder möglich:

  • Mit 36 Beteiligten innerhalb geschlossener Räume oder 60 Beteiligten im Freien oder 60 getesteten, geimpften oder genesenen Beteiligten innerhalb geschlossener Räume oder 120 getesteten, geimpften oder genesenen Beteiligten im Freien.
  • Zudem ist an allen Schulen unabhängig von Klassen- oder Gruppenverband fachpraktischer Sportunterricht jeglicher Art wieder zulässig.

Bereits am Donnerstag wurden folgende Bereiche gelockert:

  • Treffen im privaten oder öffentlichem Raum: Bis zu zehn Personen aus drei Haushalten. Kinder bis 13 Jahre werden nicht mitgezählt.
  • Kindergeburtstage sind möglich mit fünf Gästen unter 13 Jahren aus bis zu fünf Haushalten. Mit dem Geburtstagskind zusammen können also sechs Kinder feiern.
  • Einzelhandel: Die Testpflicht entfällt. Es gibt noch Auflagen zur zulässigen Personenzahl und für einen gesteuerten Zugang.

Die Corona-Verordnung in der derzeit geltenden Fassung sowie ein Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021 sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Der Stufenplan kann ebenfalls hier heruntergeladen werden.