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Das Testzentrum in der Jahnhalle bietet nun auch Sonntagmorgen Tests an.
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15.04.2021

Selbsttest, Schnelltest, Antigentest, PCR-Test, POC-Test – das Thema Testen bestimmt in der derzeitigen Corona-Pandemie die Schlagzeilen und wird als wichtiger Baustein für den Weg aus den Pandemie-Beschränkungen gesehen. Doch wann empfiehlt sich welcher Test, wer muss sich testen lassen und wo kann man sich testen lassen? Nachfolgend die Antworten auf die wichtigsten Fragen:
 

Werden alle Schülerinnen und Schüler getestet?

Ab dem kommenden Montag, 19. April gilt eine indirekte Testpflicht. Das heißt, wer am Unterricht in der Schule teilnehmen möchte, muss sich testen. Hierfür unterschreiben die Eltern eine Einverständniserklärung. Die Testung findet zweimal wöchentlich in Organisation der Schulen statt. Dazu erhalten die Schulen vom Land Baden-Württemberg Selbsttests, die die Kinder und Jugendlichen unter Aufsicht selbst im vorderen Nasenbereich durchführen können.
 

Was ist mit Kindergartenkindern?

Für sie gibt es keine Testpflicht. Die Stadt Gaggenau empfiehlt aber wie auch das Land, dass auch die Kindergartenkinder zweimal wöchentlich getestet werden. Die Stadt beschafft derzeit kindgerechte Tests für die Einrichtungen. Zudem können im Gaggenauer Testzentrum in der Jahnhalle Kinder ab einem Jahr getestet werden.
 

Was ist mit Erwachsenen?

Idealerweise bieten die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bereits Selbsttests an oder nutzen das kommunale Testangebot. Jeder Bürger kann sich mindestens einmal wöchentlich im Testzentrum in der Jahnhalle kostenlos testen lassen.

 

Wann ist ein gekaufter Selbsttest sinnvoll?

In immer mehr Discountern und Drogerien können Selbsttests erworben werden. Diese sind vor allem dann sinnvoll, wenn man vor Kontakte mit anderen Personen sicher sein will, nicht an Corona erkrankt zu sein. Das Ergebnis eines Selbsttests Zuhause wird allerdings nicht in Einrichtungen anerkannt. Der Zutritt von Besuchern zu Krankenhäusern und Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf ist nur nach vorherigem negativem Antigentest möglich. Diese Einrichtungen bieten aber auch die Durchführung von Tests an.
 

Wenn der Schnelltest oder Selbsttest positiv ist:

Positive Ergebnisse von Antigenschnelltests müssen an das Gesundheitsamt gemeldet werden.

Bei einem positiven Selbsttest, sollte man sich das Ergebnis durch einen PCR-Test bestätigen lassen und sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses vorsichtshalber solange zu Hause in Isolation begeben.
 

Was ist der Unterschied zwischen PCR-Tests, Antigen-Schnelltests und Selbsttests?

PCR-Tests sind der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal – die Auswertung durch Labore.

Antigen-Schnelltests: Haben ihren Namen, weil das Ergebnis schnell vorliegt.  Sie können nur durch geschultes Personal durchgeführt werden – dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt im Gegensatz zu den PCR-Test aber direkt vor Ort.

Selbsttests: Haben ihren Namen, weil diese Tests jeder selber, beispielsweise zuhause, machen kann. Die Selbsttests sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Dafür muss die Probenentnahme und -auswertung entsprechend einfach sein. Der Test kann zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen.

Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher soll nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden.

 
Testpflicht bei Flug-Einreisen

Seit dem 30.03.2021 haben grundsätzlich alle Personen, die per Flugzeug in die Bundesrepublik einreisen, vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis vorzulegen.

Diese Test- und Nachweispflicht gilt unabhängig davon, ob die Beförderung aus einem Risikogebiet stattfindet. Die dem Test zugrundeliegende Abstrichnahme darf grundsätzlich höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik vorgenommen worden sein. Die Kosten dafür sind vom Flugreisenden selbst zu bezahlen. Weiter Informationen gibt es auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.
 

Infos zum Testzentrum in der Jahnhalle

Aufgrund der entsprechenden Nachfrage wird das Testzentrum an den kommenden drei Sonntagen auch am Vormittag Testmöglichkeiten anbieten. Wie bei allen Terminen gilt auch hier, dass eine Anmeldung nur online möglich unter www.vitalapo.de.

Wer Hilfe benötigt, weil er keinen Internetzugang hat, kann sich vom Seniorenrat unterstützen lassen. Telefon: 4174 oder 2770.

Termine werden mit ausreichend Vorlauf freigegeben (mind. 8 bis 10 Tage). Der Test ist kostenlos. Getestet wird von Montag bis Freitag sowie am Samstag- und Sonntagvormittag
 

Info-Telefon der Stadt

Bei allen Fragen rund um Corona stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Gaggenau unter der Service-Hotline 962-111 zur Verfügung.