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Die Schulen können Freitag wieder in den Wechselbetrieb starten.
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06.05.2021

Seit Tagen wird der Inzidenzwert im Landkreis Rastatt ganz besonders genau beobachtet. Viele Familien hoffen auf Öffnung der Schulen und Kindertageseinrichtungen. Und auch der Handel setzt auf weiter sinkende Inzidenzzahlen.

Aufgrund der sich seit Tagen abzeichnenden Tendenz, sind einige Lockerungen im Landkreis möglich:
 

Wann öffnen in Gaggenau die Schulen und Kindergärten?

Alle Schulen im Landkreis Rastatt können ab Freitag, 7. Mai, verbindlich in den Wechselunterricht zurückkehren. Gemäß dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg können die Schulen aus organisatorischen Gründen eine Übergangsfrist von bis zu drei Tagen in Anspruch nehmen. Kindertageseinrichtungen sowie erlaubnispflichtige Kindertagespflege können den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ebenfalls wieder ab Freitag, 7. Mai, aufnehmen. Sie sind von der Übergangsfrist nicht betroffen.

Nach den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes ist ab einem 7-Tages-Inzidenz-Wert von mehr als 165 in Schulen und Kitas nur Distanzunterricht und Notbetreuung zulässig. Wechselunterricht oder Kita-Betreuung ist erst dann wieder möglich, wenn der Schwellenwert von 165 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wurde. Sonn- und Feiertag werden dabei nicht gezählt. Maßgeblich sind dabei die Inzidenzwerte, die vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht wurden. Demnach lag der Wert am 28. April noch bei 175,4 im Landkreis Rastatt. Seit dem 29. April (163,8) ist er rückläufig. Am 4. Mai, lag er bei 152,5. Der fünfte Tag unter 165 war am 5. Mai. Die Regelung sieht vor, dass am übernächsten Tag die Schulen wieder Wechselunterricht anbieten und die Kitas öffnen dürfen. Sobald die Inzidenz unter 100 liegt, ist auch der Regelbetrieb an den Schulen möglich.

Welche schulischen Einrichtungen bleiben geschlossen?

Außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen wie Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen. Online-Angebote sind weiterhin möglich. Bei Ballett- und Tanzschulen ist Paartanz von Paaren die in einem Haushalt leben sowie von Paaren in einer festen Beziehung aus zwei verschiedenen Haushalten möglich.

 

Müssen sich die Schüler testen?

Ja. Wer am Präsenzunterricht teilnehmen möchte, muss zweimal wöchentlich sich an der Schule testen. Den Schulen wurden hier Laien-Selbsttests zur Verfügung gestellt. Das negative Testergebnis kann durch die Schule bestätigt werden, so dass die Schüler dieses auch beispielsweise auch für einen Friseurbesuch nutzen können.
 

Wie ist es mit Tests an Kindergärten?

Aktuell werden nur die Kinder der städtischen Kindergärten in Oberweier, Freiolsheim und Hörden mit einem PCR-Lolli-Test getestet.
 

Was ist mit dem Einzelhandel?

Aktuell sind nur Abhol- und Lieferdienste erlaubt. Sobald der Inzidenzwert fünf Werktage nacheinander unter 150 liegt, wird wieder Einkaufen nach Terminvereinbarung möglich sein. Die Kunden müssen dabei einen negativen Schnelltest vorlegen.
 

Was ist mit Kontakten?

Es gilt hier die Bundesnotbremse, wonach sich nur ein Haushalt plus höchstens eine weitere Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, treffen dürfen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt.
 

Wann öffnet die Gastronomie?

Aktuell ist eine Öffnung nicht absehbar. Restaurants, Bars, Kneipen bleiben nach der aktuellen Verordnung des Landes weiterhin geschlossen.
 

Was ist mit der Maskenpflicht in der Innenstadt?

Nachdem in Gaggenau seit dem 21. April die 7-Tage-Inzidenz sinkt, war am Dienstagabend davon auszugehen, dass die Maskenpflicht nicht verlängert werden muss. Die Verfügung des Landratsamtes würde damit am Sonntag, 9. Mai 2021 auslaufen.

Auf dem Wochenmarkt sollte aufgrund der Enge weiterhin Maske getragen werden.