Wohnungsgeber (Vermieter): Der Wohnungsgeber ist immer verpflichtet, den Ein- oder Auszug der meldepflichtigen Person (Mieter) schriftlich innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen. Damit können künftig sogenannte Scheinanmeldungen wirksamer verhindert werden.
Wohnungsnehmer (Mieter): Wenn Mieter umziehen, müssen diese innerhalb von zwei Wochen den neuen -> Wohnsitz anmelden